Eigen­ka­pi­tal­nach­weise

Ein weiterer Aspekt sind die Eigen­ka­pi­tal­nach­weise, wozu Spar­bü­cher bzw. Spar­pläne, kapi­tal­bil­dende Lebens- oder Renten­ver­si­che­rungen, Konto­aus­züge, Depot­aus­züge und Bauspar­gut­haben gehören.

Bei dem Nach­weis der Spar­bü­cher bzw. Spar­plänen muss der Name des Konto­in­ha­bers und die Konto­nummer für die Zuord­nung erkennbar sein.

Schwär­zungen oder Verde­ckungen sind hierbei nicht erlaubt. Eben­falls nicht gestattet sind Screen­shots von den Konto­aus­zügen, egal ob bei Tages­geld oder Fest­geld, aufgrund des notwen­digen Nach­weises des Namens des Konto­in­ha­bers, der Konto­nummer und des Datums.

Auch bei den Depot­aus­zügen von Aktien oder Fonds muss der Name des Konto­in­ha­bers sowie die Konto­nummer erkennbar sein. Bei Bauspar­gut­haben muss der letzte Jahres­kon­to­auszug vorhanden sein, bei dem der Name des Kunden und der Konto­stand ersicht­lich wird.

Sollten hierbei Schen­kungen invol­viert sein, so ist es notwendig, einen unter­schrie­benen Zwei­zeiler des Eigen­tü­mers beizu­fügen, der bestä­tigt, dass dieser den Betrag zum Erwerb der Immo­bilie zur Verfü­gung stellt.
Wenn Du die Möglich­keit hast, einen aktu­ellen Auszug aus dem Online­ban­king zu drucken, dann achte bitte darauf, dass die Datei als PDF Datei zur Verfü­gung gestellt wird.
Beim Screen­shots sind meis­tens nicht alle notwen­digen Daten zu erkennen.

Immo­bi­li­en­ver­mögen

Vermö­gens­auf­stel­lung

Wenn Du bereits Immo­bi­li­en­ver­mögen besitzt, sollte dies der Bank über­sicht­lich darge­stellt werden. Dazu kannst Du die beigefügte „Vermö­gens­auf­stel­lung´´ benutzen, die von dem meisten Banken akzep­tiert wird.
Die Vermö­gens­auf­stel­lung sollte immer mit aktu­ellem Datum versehen werden und von allen Eigen­tü­mern unter­schrieben werden.

→ Formular Aufstel­lung Immobilienvermögen

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.