Neben den Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate wird ebenfalls die Gehaltsabrechnung vom Dezember des Vorjahres oder alternativ die Lohnsteuerbescheinigung benötigt, sowie vollständige Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre vom Finanzamt.
Falls Einkommensteuerbescheide nicht vollständig vorhanden sind, dann können stattdessen Abrechnungen vom Dezember der letzten zwei Jahre vorgelegt werden.
Auf der Dezember Abrechnung sollten die kumulierten Lohnsummen des kompletten Jahres erkennbar sein.
Sollte der Kunde während des Jahres einen Arbeitgeberwechsel gehabt haben, dann benötigt man selbstverständlich die Lohnsteuerbescheinigung von allen Arbeitgebern des vergangenen Jahres.
Diese Unterlagen dienen dazu, der Bank eine Gesamtübersicht der Einnahmen aus dem vergangenen Jahr nachzuweisen.