Nach den Personaldaten spielen Einkommensnachweise eine zentrale Rolle bei der Prüfung der Bonität. Zunächst gilt grundsätzlich: Wenn der Kunde erst vor kurzer Zeit bei seinem derzeitigen Arbeitgeber begonnen hat, sollte eine Arbeitsvertragskopie beigefügt werden und der Status des Kunden sollte ersichtlich sein, z.B. ob dieser sich in Probezeit befindet oder ob er (un)-befristet arbeitet.
Ansonsten werden generell immer die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate benötigt; die aktuelle Abrechnung muss also aus dem vergangenen Monat vor Antragstellung sein. Dabei ist maßgeblich, dass das Eintrittsdatum erkennbar ist. Falls ebenfalls ein Austrittsdatum erwähnt wird, deutet dies auf einen befristeten Arbeitsvertrag hin und ist deshalb auch von Relevanz.
Beamte
Bei Beamten reichen die letzten beiden Bezügemitteilungen, sowie die letzte Dezember Abrechnung.
Arbeitgeber-Darlehen
Wenn auf der Abrechnung darüber hinaus ein Arbeitsgeber-Darlehen erkennbar ist, dann muss zusätzlich auch der Darlehensvertrag angefordert werden. Der Arbeitsvertrag des Kunden muss nicht nur bei einem Eintritt von unter sechs Monaten herangezogen werden, sondern auch wenn der Arbeitnehmer provisionsbeteiligt ist, Zielabkommen vereinbart hat oder wenn dieser mehr als zwölf Gehälter bezieht.