Grund­buch­auszug

Ein aktu­eller Auszug des Grund­buchs wird benö­tigt. Dieser darf nicht älter als drei Monate sein. Das Datum und die Seiten­zahl sind am unteren Rand erkennbar. 

Wichtig ist hierbei, dass dieser Auszug alle Seiten abbildet. 

Alter­nativ zu dem direkten Auszug kann ein Formular für eine Voll­macht zur Einho­lung von den Grund­buch­daten genutzt werden. Die Vorlage dazu findest Du unter diesem Artikel.

Formular Eigen­tü­mer­voll­macht

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.