Ein aktueller Auszug des Grundbuchs wird benötigt. Dieser darf nicht älter als drei Monate sein. Das Datum und die Seitenzahl sind am unteren Rand erkennbar.
Wichtig ist hierbei, dass dieser Auszug alle Seiten abbildet.
Alternativ zu dem direkten Auszug kann ein Formular für eine Vollmacht zur Einholung von den Grundbuchdaten genutzt werden. Die Vorlage dazu findest Du unter diesem Artikel.
Formular Eigentümervollmacht