Teilungs­er­klä­rung (bei Eigentumswohnungen)

Die Teilungs­er­klä­rung ist die recht­liche Grund­lage für die Auftei­lung eines Mehr­fa­mi­li­en­hauses. Sie regelt den Besitz sowie die Rechte und Pflichten der Eigen­tümer. Der Eigen­tümer eines Mehr­fa­mi­li­en­hauses (juris­tisch nur eine Einheit) kann dieses bei einem Notar in einzelne, recht­lich vonein­ander getrennte Wohnungen aufteilen lassen. 

Grund­lage hierfür ist die Abge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung, aus der klar hervor­geht, dass die einzelnen Wohnungen räum­lich vonein­ander getrennt sind. 

Aufgrund der Teilungs­er­klä­rung werden für die einzelnen Eigen­tums­woh­nungen Wohnungs­grund­bü­cher beim Grund­buchamt ange­legt. Dadurch wird jede Wohnung als recht­lich eigen­stän­diges Eigentum ange­sehen, das von indi­vi­du­ellen Eigen­tü­mern besessen werden und indi­vi­duell mit einer Grund­schuld beliehen werden kann etc. Die Teilungs­er­klä­rung regelt im Wesent­li­chen das Verhältnis der Mitei­gen­tümer unter­ein­ander (z. B. die Auftei­lung der Kosten einer Dachreparatur).

Benö­tigte Unterlagen

Die Bank benö­tigt eine Abschrift der Teilungs­er­klä­rung.

Bitte beachte, dass die Teilungs­er­klä­rung inklu­sive aller Nach­träge einge­reicht wird.

Sollten Dir nicht alle Nach­träge vorliegen, fehlen nicht nur der Bank wich­tige Infor­ma­tionen, sondern auch Dir als poten­zi­eller Käufer. Im schlimmsten Fall wurde in einem Nach­trag gere­gelt, dass Dir kein Keller­raum mehr gehört, oder Die gesamte Dach­fläche Deinem Eigentum zuge­spro­chen wird und die Kosten dafür im Repa­ra­tur­fall auf Dich entfallen. Deshalb sollten diese Nach­träge unbe­dingt voll­ständig sein.

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Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.