Wohn­riester Lösungen | SO kommst du raus!

Worum geht es?

Du hast Wohn­riester in deiner Finan­zie­rung und willst da raus? In diesem Video zeige ich dir, wo du stehst und wie du Wohn­riester los werden kannst.

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Wohn­riester in deiner Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung: Was tun, wenn es nicht passt?

Hast du eine Immo­bilie finan­ziert und dabei Wohn­riester in deinen Vertrag einge­baut, aber merkst jetzt, dass das viel­leicht nicht die beste Wahl war? Das Thema Wohn­riester bringt viele steu­er­liche und vertrag­liche Regeln mit sich, die auf den ersten Blick verwir­rend sein können. Aber keine Sorge – in diesem Beitrag erfährst du, welche Optionen dir zur Verfü­gung stehen, je nachdem, in welcher Phase deines Finan­zie­rungs­ver­trags du dich gerade befindest.


Wie funk­tio­niert ein Wohnriester-Bausparvertrag?

Ein Wohn­riester-Bauspar­ver­trag hat verschie­dene Phasen:

  1. Spar­phase: Du sparst einen Teil der Bauspar­summe an (oft 30–50 %).
  2. Zutei­lung: Du erhältst das Darlehen (den rest­li­chen Teil der Bausparsumme).
  3. Tilgungs­phase: Du tilgst das Darlehen mit regel­mä­ßigen Raten.

Häufig wird diese Abfolge durch ein soge­nanntes Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen ergänzt:

  • Die Bank “streckt dir den kompletten Betrag vor”, während du parallel in den Bauspar­ver­trag einzahlst.
  • Sobald der Vertrag zutei­lungs­reif ist, wird das Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen durch das Bauspar­dar­lehen abgelöst.

Wichtig: Bei Wohn­riester fließen zusätz­lich staat­liche Förde­rungen und Steu­er­vor­teile in den Bauspar­ver­trag. Gleich­zeitig wird ein soge­nanntes Wohn­för­der­konto geführt, auf dem dein geför­dertes Guthaben plus 2 % jähr­lich wächst. Dieses Wohn­för­der­konto löst später Steu­er­pflichten aus.


Dein Status: Wo stehst du aktuell?

Um heraus­zu­finden, welche Möglich­keiten du hast, ist es entschei­dend zu wissen, in welcher Phase du dich befindest:

1. Wohn­riester ohne Verbin­dung zur Finanzierung

Wenn dein Wohn­riester-Vertrag nicht direkt in die Finan­zie­rung einge­bunden ist (z. B. als sepa­rates Produkt), hast du große Flexibilität:

  • Beitrags­frei­stel­lung: Du stoppst die Zahlungen, der Vertrag ruht.
  • Kündi­gung: Du löst den Vertrag auf, musst aber alle Förde­rungen und Steu­er­vor­teile zurück­zahlen. Diese Option ist nur sinn­voll, wenn du den Vertrag voll­ständig aufgeben willst.
  • Vertrags­wechsel: Du kannst das Guthaben auf einen anderen Riester-Vertrag über­tragen, z. B. eine Riesterversicherung.

2. Wohn­riester als Teil der Finan­zie­rung (Vorfi­nan­zie­rungs­phase)

Hier wird es kompli­zierter. Dein Bauspar­ver­trag ist an das Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen gekop­pelt und oft an die Bank abge­treten. In dieser Phase kannst du ihn nicht einfach kündigen oder beitrags­frei stellen, da dies deine Tilgung gefährden würde. Dennoch gibt es Möglichkeiten:

  • Kündi­gung nach 10 Jahren: Gemäß § 489 BGB kannst du Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen nach 10 Jahren plus 6 Monaten kündigen. Dadurch kannst du eine neue Finan­zie­rung abschließen, bevor es zur Zutei­lung kommt.
  • Forward-Darlehen: Wenn das Kündi­gungs­recht bald eintritt, kannst du dir mit einem Forward-Darlehen schon jetzt güns­tige Zinsen sichern.
  • Beson­dere Bauspar­kassen-Probleme: Bei bestimmten Bauspar­kassen (z. B. mit rot-gelbem Logo) wird das Guthaben bei Kündi­gung auto­ma­tisch dem Wohn­för­der­konto zuge­rechnet. Das kann nicht verhin­dert werden, während andere Bauspar­kassen hier flexi­bler sind.

3. Wohn­riester in der Tilgungsphase

Befin­dest du dich bereits in der Tilgungs­phase, ist das Wohn­för­der­konto bereits ange­legt, und die Optionen sind begrenzter. Details hierzu folgen in einem sepa­raten Beitrag.


Was soll­test du jetzt tun?

  1. Vertrags­prü­fung: Schau dir deinen Finan­zie­rungs- und Bauspar­ver­trag genau an. Iden­ti­fi­ziere, ob dein Wohn­riester direkt in die Finan­zie­rung inte­griert ist oder nicht.
  2. Phase bestimmen: Bist du in der Vorfinanzierungs‑, Zutei­lungs- oder Tilgungsphase?
  3. Stra­tegie fest­legen: Über­lege, ob du deinen Vertrag anpassen, kündigen oder wech­seln möch­test – abhängig von deiner aktu­ellen Situa­tion und deinen finan­zi­ellen Zielen.

Bera­tung gefällig?

Wohn­riester ist ein komplexes Thema, das sorg­fäl­tige Planung erfor­dert. Wenn du Unter­stüt­zung bei der Über­prü­fung deiner Verträge oder der Umstel­lung benö­tigst, stehe ich dir gerne zur Seite. Buche jetzt ein unver­bind­li­ches Bera­tungs­ge­spräch und finde heraus, welche Lösungen in deinem Fall möglich sind.

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Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.