Worum geht es?
Du hast Wohnriester in deiner Finanzierung und willst da raus? In diesem Video zeige ich dir, wo du stehst und wie du Wohnriester los werden kannst.
Wohnriester in deiner Immobilienfinanzierung: Was tun, wenn es nicht passt?
Hast du eine Immobilie finanziert und dabei Wohnriester in deinen Vertrag eingebaut, aber merkst jetzt, dass das vielleicht nicht die beste Wahl war? Das Thema Wohnriester bringt viele steuerliche und vertragliche Regeln mit sich, die auf den ersten Blick verwirrend sein können. Aber keine Sorge – in diesem Beitrag erfährst du, welche Optionen dir zur Verfügung stehen, je nachdem, in welcher Phase deines Finanzierungsvertrags du dich gerade befindest.
Wie funktioniert ein Wohnriester-Bausparvertrag?
Ein Wohnriester-Bausparvertrag hat verschiedene Phasen:
- Sparphase: Du sparst einen Teil der Bausparsumme an (oft 30–50 %).
- Zuteilung: Du erhältst das Darlehen (den restlichen Teil der Bausparsumme).
- Tilgungsphase: Du tilgst das Darlehen mit regelmäßigen Raten.
Häufig wird diese Abfolge durch ein sogenanntes Vorfinanzierungsdarlehen ergänzt:
- Die Bank “streckt dir den kompletten Betrag vor”, während du parallel in den Bausparvertrag einzahlst.
- Sobald der Vertrag zuteilungsreif ist, wird das Vorfinanzierungsdarlehen durch das Bauspardarlehen abgelöst.
Wichtig: Bei Wohnriester fließen zusätzlich staatliche Förderungen und Steuervorteile in den Bausparvertrag. Gleichzeitig wird ein sogenanntes Wohnförderkonto geführt, auf dem dein gefördertes Guthaben plus 2 % jährlich wächst. Dieses Wohnförderkonto löst später Steuerpflichten aus.
Dein Status: Wo stehst du aktuell?
Um herauszufinden, welche Möglichkeiten du hast, ist es entscheidend zu wissen, in welcher Phase du dich befindest:
1. Wohnriester ohne Verbindung zur Finanzierung
Wenn dein Wohnriester-Vertrag nicht direkt in die Finanzierung eingebunden ist (z. B. als separates Produkt), hast du große Flexibilität:
- Beitragsfreistellung: Du stoppst die Zahlungen, der Vertrag ruht.
- Kündigung: Du löst den Vertrag auf, musst aber alle Förderungen und Steuervorteile zurückzahlen. Diese Option ist nur sinnvoll, wenn du den Vertrag vollständig aufgeben willst.
- Vertragswechsel: Du kannst das Guthaben auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen, z. B. eine Riesterversicherung.
2. Wohnriester als Teil der Finanzierung (Vorfinanzierungsphase)
Hier wird es komplizierter. Dein Bausparvertrag ist an das Vorfinanzierungsdarlehen gekoppelt und oft an die Bank abgetreten. In dieser Phase kannst du ihn nicht einfach kündigen oder beitragsfrei stellen, da dies deine Tilgung gefährden würde. Dennoch gibt es Möglichkeiten:
- Kündigung nach 10 Jahren: Gemäß § 489 BGB kannst du Vorfinanzierungsdarlehen nach 10 Jahren plus 6 Monaten kündigen. Dadurch kannst du eine neue Finanzierung abschließen, bevor es zur Zuteilung kommt.
- Forward-Darlehen: Wenn das Kündigungsrecht bald eintritt, kannst du dir mit einem Forward-Darlehen schon jetzt günstige Zinsen sichern.
- Besondere Bausparkassen-Probleme: Bei bestimmten Bausparkassen (z. B. mit rot-gelbem Logo) wird das Guthaben bei Kündigung automatisch dem Wohnförderkonto zugerechnet. Das kann nicht verhindert werden, während andere Bausparkassen hier flexibler sind.
3. Wohnriester in der Tilgungsphase
Befindest du dich bereits in der Tilgungsphase, ist das Wohnförderkonto bereits angelegt, und die Optionen sind begrenzter. Details hierzu folgen in einem separaten Beitrag.
Was solltest du jetzt tun?
- Vertragsprüfung: Schau dir deinen Finanzierungs- und Bausparvertrag genau an. Identifiziere, ob dein Wohnriester direkt in die Finanzierung integriert ist oder nicht.
- Phase bestimmen: Bist du in der Vorfinanzierungs‑, Zuteilungs- oder Tilgungsphase?
- Strategie festlegen: Überlege, ob du deinen Vertrag anpassen, kündigen oder wechseln möchtest – abhängig von deiner aktuellen Situation und deinen finanziellen Zielen.
Beratung gefällig?
Wohnriester ist ein komplexes Thema, das sorgfältige Planung erfordert. Wenn du Unterstützung bei der Überprüfung deiner Verträge oder der Umstellung benötigst, stehe ich dir gerne zur Seite. Buche jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch und finde heraus, welche Lösungen in deinem Fall möglich sind.