Geld aus Ries­ter­ver­trag für Immo­bilie entnehmen | Riester Immo­bilie Entnahme

Worum geht es?

Du hast einen Ries­ter­ver­trag (Ries­ter­rente) und möch­test Geld aus dem Vertrag entnehmen, um eine Immo­bilie zu kaufen? Das kann übel enden. In diesem Video erkläre ich dir warum.

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Riester-Geld fürs Eigen­heim: Wie es funk­tio­niert – und warum viele die Steu­er­falle übersehen

Du hast einen Riester-Vertrag und willst das ange­sparte Geld für deine eigene Immo­bilie nutzen? Das klingt erst mal nach einer cleveren Idee. Doch Achtung: Wer nicht genau weiß, was er tut, kann später ein böses Erwa­chen mit dem Finanzamt erleben. In diesem Artikel erfährst du:

  • wie du Riester-Geld in eine Immo­bilie stecken kannst,
  • welche Regeln du dabei beachten musst,
  • und warum du die Steu­er­pro­ble­matik auf keinen Fall unter­schätzen solltest.

Riester ist nicht gleich Wohn­riester – oder doch?

Viele denken bei „Wohn­riester“ sofort an einen spezi­ellen Bauspar­ver­trag. Aber: Auch wenn du eine klas­si­sche Riester-Renten­ver­si­che­rung, eine Fonds­po­lice oder einen Fonds­spar­plan hast, kannst du Geld entnehmen und damit deine Immo­bilie finanzieren.

Das Ganze nennt sich dann „wohnungs­wirt­schaft­liche Verwen­dung“ und zählt eben­falls als Wohn­riester – auch wenn es auf den ersten Blick gar nicht so heißt.

Wichtig zu wissen:

  • Die Entnahme ist nur bis zu 10 Monate vor Renten­be­ginn möglich.
  • Du musst mindes­tens 3.000 Euro entnehmen.
  • Das Geld darf nur zur “Alters­si­che­rung” dienen – also für den Kauf oder Bau einer selbst­ge­nutzten Immobilie.
  • Nicht erlaubt: Umbauten, Reno­vie­rungen, Moder­ni­sie­rungen oder Anbauten an bestehende Immo­bi­lien – mit Ausnahme von barrie­re­freiem Umbau.

Was bedeutet “Alters­si­che­rung” eigent­lich genau?

Der Gesetz­geber sagt: Wenn du das Riester-Geld nicht für eine Rente verwen­dest, sondern für eine Immo­bilie, musst du trotzdem fürs Alter vorsorgen. Das ist nur gegeben, wenn du die Immo­bilie selbst nutzt – also selbst darin wohnst.

Nicht erlaubt sind:

  • Moder­ni­sie­rung oder ener­ge­ti­sche Sanierung
  • Anbauten an bestehende Immobilien
  • Umbauten zur Verschö­ne­rung oder Erweiterung

Erlaubt ist:

  • Kauf oder Bau einer selbst­ge­nutzten Immobilie
  • Barrie­re­freier Umbau – wenn: 
    • du mindes­tens 6.000 Euro entnimmst (inner­halb von drei Jahren nach Anschaffung),
    • oder mindes­tens 20.000 Euro nach Ablauf dieser Frist.

Das Wohn­för­der­konto: Der Staat vergisst nicht

Klingt soweit machbar? Jetzt kommt der Teil, den viele unter­schätzen: die steu­er­liche Rück­zah­lung der Förde­rung.

Du bekommst in der Anspar­phase Zulagen und ggf. Steu­er­vor­teile – aber die will der Staat irgend­wann zurück.“

Deshalb wird für jeden entnom­menen Betrag ein soge­nanntes Wohn­för­der­konto einge­richtet. Das ist ein rein virtu­elles Konto, auf dem dein Entnah­me­be­trag mit jähr­lich 2 % verzinst wird – bis zur Rente.

In der Rente wird dann versteuert:

  • Entweder du versteu­erst 70 % des Wohn­för­der­kontos auf einen Schlag.
  • Oder du zahlst die Steuern gestreckt bis zu deinem 85. Lebensjahr.

Beispiel: So viel Steuern kommen zusammen

Du hast 20 Jahre lang den maxi­malen Riester-Beitrag (2.100 € jähr­lich) einge­zahlt = 42.000 €.

Mit 40 Jahren entnimmst du diesen Betrag für den Immo­bi­li­en­kauf. Bis zur Rente (mit 67) wächst das Wohn­för­der­konto auf etwa 71.689 €.

Was passiert bei Verkauf oder Vermietung?

Jetzt wird’s brenzlig: Wenn du deine selbst­ge­nutzte Immo­bilie vor Renten­be­ginn verkaufst oder vermie­test, gilt das als Aufgabe der Selbst­nut­zung.

Folge:
Der komplette Betrag auf dem Wohn­för­der­konto wird sofort steu­er­pflichtig. Und zwar als zusätz­li­ches Einkommen – mitten in deiner Arbeitsphase!

Beispiel:

  • Wohn­för­der­konto-Saldo: 62.000 €
  • Regu­läres Einkommen: 60.000 €
  • Grenz­steu­er­satz: ca. 42 %
  • Steuern: über 26.000 €

Das kommt nicht als Raten­zah­lung – das will das Finanzamt sofort.“

Bei Ehepaaren verdop­pelt sich das Ganze schnell – dann liegen über 100.000 € zusätz­li­ches zu versteu­erndes Einkommen auf dem Tisch.

Was bedeutet das für deine Entscheidung?

Viele unter­schätzen die Lang­zeit­wir­kung des Wohn­för­der­kontos. Es läuft im Hinter­grund weiter – selbst wenn du nichts mehr einzahlst.

In der Praxis zeigt sich: Sobald Mandanten verstehen, welche Steu­er­last auf sie zukommen kann, über­denken viele die geplante Entnahme.

Wenn du es dir leisten kannst: Lass das Geld im Vertrag und finan­ziere deine Immo­bilie anders.“

Die spätere Steuer kann dir im Ruhe­stand finan­ziell das Genick brechen – genau in einer Lebens­phase, in der du eigent­lich auf finan­zi­elle Sicher­heit baust.

Was tun, wenn du bereits entnommen hast?

Dann bleibt dir nur noch: vorbe­reiten und vorsorgen.

  • Berechne früh­zeitig die voraus­sicht­liche Steuerlast.
  • Lege gezielt Geld zurück.
  • Oder über­lege, ob du das Wohn­för­der­konto vorzeitig versteu­erst, um den Betrag klein zu halten.

Mein Fazit: Möglich, aber gefähr­lich – wenn du’s falsch angehst

Die Riester-Entnahme für eine Immo­bilie kann sinn­voll sein – wenn du die Spiel­re­geln kennst. Aber viele bekommen die Infos nicht voll­ständig oder erfahren viel zu spät, was steu­er­lich auf sie zukommt.

Unter uns: Nachdem ich hunderte Gespräche zu diesem Thema geführt habe, möchte im Grunde genommen NIEMAND diese Regeln akzep­tieren und die Steu­er­last erzeugen. Es wird dann eher nach Auswegen gesucht.

Wenn du über­legst, dein Riester-Guthaben zu nutzen oder du schon mitten­drin bist: Lass uns drüber spre­chen. Ich bin unab­hän­giger Berater und helfe dir, den besten Weg für dich zu finden.

👉 Hier kannst du dir direkt einen Termin buchen:
https://derlehnen.de/terminbuchung

Wenn du das Thema nochmal im Detail erklärt bekommen möch­test: Schau dir unbe­dingt mein Video zum Thema Wohn­riester an – da gehe ich tiefer auf das Wohn­för­der­konto und die steu­er­li­chen Fein­heiten ein.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.