Arbeits­un­fä­hig­keits­klausel einfach erklärt | Die AU-KLAUSEL soll­test Du kennen!

Worum geht es?

Arbeits­un­fä­hig­keits­klausel? Was ist das denn schon wieder? Was die AU-Klausel genau ist und warum sie sinn­voll sein kann, erkläre ich in diesem Video.

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Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

In diesem Video geht es darum, was die AU-Klausel genau ist, also die soge­nannte Arbeits­un­fä­hig­keits­klausel, die es in vielen Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen gibt. Und was das für dich bedeutet, worauf du achten musst und ob die für dich sinn­voll sein könnte.

Lass uns mal gemeinsam kurz durch­spielen, was eigent­lich passiert, wenn du nicht mehr arbeiten kannst, weil du krank bist. Das heißt, du gehst zum Arzt und sagst, boah ich bin total fertig. Ich kann nicht arbeiten, kannst du mich mal unter­su­chen? Der Arzt stellt fest,  ja, alles klar, wir schreiben dich jetzt mal krank. Jetzt bist du also zwei Wochen krank. Was passiert dann mit deinem Einkommen? Deinem Einkommen passiert in der Regel erst einmal gar nichts. Also es verän­dert sich nicht, weil du in den meisten Arbeits­ver­trägen eine soge­nannte Lohn­fort­zah­lung hast. Das heißt, sechs Wochen kriegst du dein Geld erst mal weiter. 

Dann spreche ich mit meinen Mandanten immer, was passiert denn eigent­lich danach? Danach gibt es das soge­nannte Kran­ken­geld von der Kran­ken­kasse. Das heißt also, der Arbeit­geber hört auf zu zahlen, die Kran­ken­kasse zahlt Kran­ken­geld, und da fehlt dann meis­tens auch schon Geld zum normalen Einkommen. Das heißt, das Kran­ken­geld ist netto weniger, als was du norma­ler­weise als Netto bekommst. Das können durchaus 20, 25 Prozent sein, die dir dann fehlen.

Und da fängt übri­gens für viele schon das erste Problem an. Also bei Leuten, die viel sparen, die viel inves­tieren also, da ist es durchaus möglich, dass man sagt, ich setze jetzt mal eine Weile meine Spar­bei­träge aus. Dann klappt das schon. Es gibt aber auch Haus­halte, da ist das alles ein biss­chen knapper. Und wenn da monat­lich 4, 5, 600 Euro fehlen, dann kann das schon mal eng werden. 

Arbeits­un­fä­hig­keit

Diese Phase nennt sich Arbeits­un­fä­hig­keit, nicht Berufs­un­fä­hig­keit, nicht Erwerbs­un­fä­hig­keit, sondern Arbeits­un­fä­hig­keit. Das verwech­seln auch viele. Arbeits­un­fä­hig­keit ist im Prinzip einfach nur Krank­schrei­bung oder krank sein länger als sechs Wochen. Dann bist du halt arbeits­un­fähig und bekommst Kran­ken­geld. Dann fehlt dir in der Regel auch 3, 4 5 600 Euro. Wenn dir das nichts ausmacht, weil du sagst, okay, so viel spare ich ja, ich setz einfach mal die Spar­bei­träge aus, meinet­wegen. Dann brauchst du dich da nicht drum kümmern. Die meisten machen aber für solche Fälle eine soge­nannte Krankentagegeldversicherung.

Das heißt also, in dieser Zeit zahlt eine Versi­che­rung für jeden Tag, den du krank bist, einen gewissen Betrag, sodass auf den Monat gesehen halt die Lücke, die dann entsteht, aufge­füllt wird. Was ist denn jetzt aber mit der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung? Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt ja dann, wenn du 50 % des zuletzt ausge­übten Berufs nicht mehr ausüben kannst. Und das ist letzten Endes die Defi­ni­tion einer Berufs­un­fä­hig­keit. Die Krite­rien für die Berufs­un­fä­hig­keit zu erfüllen oder den Nach­weis darüber zu erbringen, ist natür­lich ein biss­chen umfang­rei­cher. Das heißt also, so eine Leis­tungs­prü­fung,  bei einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, sollte erstens sowieso durch Spezia­listen begleitet werden. Also ist schon mal ein ganz wich­tiges Thema. Nicht einfach selber bean­tragen, sondern am besten sofort einen Spezia­listen dazu holen. Aber es kann halt einfach auch mal eine ganze Weile dauern, durchaus auch ein paar Monate. Es gibt jetzt aber eine Klausel, eine soge­nannte Arbeits­un­fä­hig­keits­klausel, die dafür sorgt, dass du schon deine verein­barte Berufs­un­fä­hig­keits­rente bekommst, wenn du krank bist. Das heißt, du musst jetzt nicht nach­weisen, ey ich kann nicht mehr 50 % meines Jobs ausüben, und es wird halt nicht über die Risi­ko­prü­fung, bezie­hungs­weise über die Leis­tungs­prü­fung geprüft, sondern es reicht zu sagen, guck, ich habe ein Kran­ken­schein, und ich bin länger als 4, 6 Wochen, je nachdem, krank. Und dann gibt es eben schon mal das Geld. Und das ist natür­lich nicht verkehrt, weil es dann einfach viel, viel schneller geht. Und in den Augen­bli­cken, wo es dann heikel wird, kann das schon mal wichtig werden.

Denn das normale Kran­ken­geld von der Kran­ken­kasse, das kriegst du nur 78 Wochen, inklu­sive der 6 Wochen, die du vom Arbeit­geber bekommst. Das heißt, du hast 72 Wochen im Prinzip, nach den sechs Wochen Gehalts­fort­zah­lung. Danach ist Sense. Und da wird es dann halt für viele zum Problem, weil wenn du dann immer noch krank bist. Du bist aber noch nicht berufs­un­fähig mögli­cher­weise. Dann wäre es ganz gut, wenn du eine Klausel hast, nämlich diese Arbeits­un­fä­hig­keits­klausel, dass du das Geld auf jeden Fall schon mal von der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommst.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Wenn es dann aber hinterher so ist, dass du eine Berufs­un­fä­hig­keit diagnos­ti­ziert oder dass sie fest­ge­stellt wurde, im Rahmen der Leis­tungs­prü­fung, dann geht das einfach nahtlos über, und du bekommst dann halt das gleiche Geld weiter. Das heißt dann halt nur Berufs­un­fä­hig­keits­rente. Das ist dann die Berufs­un­fä­hig­keits­rente aus deinem Vertrag. Einige Versi­cherer haben so eine Arbeits­un­fä­hig­keits­klausel in ihrem Bedin­gungs­werk drin, einige Versi­cherer auch nicht. Da muss man das dann halt einschließen. Also das heißt, du musst das zusätz­lich bezahlen, das kostet aber nicht viel, ein paar Euro. Und wenn man die Möglich­keit dazu hat, würde ich es durchaus empfehlen. Es gibt aber auch ein paar Versi­cherer, da gibts das halt gar nicht. Dann ist das einfach so. Dann sollte man auf jeden Fall aber mal drüber nach­denken, ob man nicht so eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung machen sollte. Weil das gibt halt zumin­dest mal die ersten 78 Wochen dann da sonst das Problem, dass es halt teuer werden kann, je nach Situa­tion. 

Wenn du gerade dabei bist, eine neue Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzu­schließen oder abschließen zu wollen, dann wäre das auf jeden Fall ein wich­tiger Tipp, auf den man mal achten sollte und indi­vi­duell für sich mal entscheiden sollte, könnte das für mich wichtig werden oder sein oder eben nicht? 

Wenn du keinen Ansprech­partner hast zu solchen Themen, dann kommen gerne auf, mich zu, mach einen Kennen­lern­termin, dann können wir mal darüber reden, wie ich arbeite und dann kann ich dir dabei helfen, passende Absi­che­rungen zu finden. Und wenn du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hast, würde mich mal inter­es­sieren, schreib mir das mal die Kommen­tare. Hast du eine Arbeits­un­fä­hig­keits­klausel drin? Hast du davon schon mal gehört oder hält sie das für Quatsch und nicht für wichtig? Da würde mich eure Meinung mal inter­es­sieren. Wenn dir das Video gefallen hat, hinter­lass mir gerne mal ein Like. Und wenn du das nächste Video nicht verpassen willst, dann würde ich auf jeden Fall den Kanal abon­nieren und auch gleich­zeitig die Glocke anma­chen. Dann gibt’s nämlich immer so eine kleine Nach­richt, dass der Lehnen ein neues Video raus­ge­bracht hat.

Viel­leicht sehen wir uns auf Insta­gram, bis bald mal, taschau, tschau.

 

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.