Worum geht es?
Du hast einen Riestervertrag (Riesterrente) und möchtest Geld aus dem Vertrag entnehmen, um eine Immobilie zu kaufen? Das kann übel enden. In diesem Video erkläre ich dir warum.

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Riester-Geld fürs Eigenheim: Wie es funktioniert – und warum viele die Steuerfalle übersehen
Du hast einen Riester-Vertrag und willst das angesparte Geld für deine eigene Immobilie nutzen? Das klingt erst mal nach einer cleveren Idee. Doch Achtung: Wer nicht genau weiß, was er tut, kann später ein böses Erwachen mit dem Finanzamt erleben. In diesem Artikel erfährst du:
- wie du Riester-Geld in eine Immobilie stecken kannst,
- welche Regeln du dabei beachten musst,
- und warum du die Steuerproblematik auf keinen Fall unterschätzen solltest.
Riester ist nicht gleich Wohnriester – oder doch?
Viele denken bei „Wohnriester“ sofort an einen speziellen Bausparvertrag. Aber: Auch wenn du eine klassische Riester-Rentenversicherung, eine Fondspolice oder einen Fondssparplan hast, kannst du Geld entnehmen und damit deine Immobilie finanzieren.
Das Ganze nennt sich dann „wohnungswirtschaftliche Verwendung“ und zählt ebenfalls als Wohnriester – auch wenn es auf den ersten Blick gar nicht so heißt.
Wichtig zu wissen:
- Die Entnahme ist nur bis zu 10 Monate vor Rentenbeginn möglich.
- Du musst mindestens 3.000 Euro entnehmen.
- Das Geld darf nur zur “Alterssicherung” dienen – also für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie.
- Nicht erlaubt: Umbauten, Renovierungen, Modernisierungen oder Anbauten an bestehende Immobilien – mit Ausnahme von barrierefreiem Umbau.
Was bedeutet “Alterssicherung” eigentlich genau?
Der Gesetzgeber sagt: Wenn du das Riester-Geld nicht für eine Rente verwendest, sondern für eine Immobilie, musst du trotzdem fürs Alter vorsorgen. Das ist nur gegeben, wenn du die Immobilie selbst nutzt – also selbst darin wohnst.
Nicht erlaubt sind:
- Modernisierung oder energetische Sanierung
- Anbauten an bestehende Immobilien
- Umbauten zur Verschönerung oder Erweiterung
Erlaubt ist:
- Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie
- Barrierefreier Umbau – wenn:
- du mindestens 6.000 Euro entnimmst (innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung),
- oder mindestens 20.000 Euro nach Ablauf dieser Frist.
Das Wohnförderkonto: Der Staat vergisst nicht
Klingt soweit machbar? Jetzt kommt der Teil, den viele unterschätzen: die steuerliche Rückzahlung der Förderung.
„Du bekommst in der Ansparphase Zulagen und ggf. Steuervorteile – aber die will der Staat irgendwann zurück.“
Deshalb wird für jeden entnommenen Betrag ein sogenanntes Wohnförderkonto eingerichtet. Das ist ein rein virtuelles Konto, auf dem dein Entnahmebetrag mit jährlich 2 % verzinst wird – bis zur Rente.
In der Rente wird dann versteuert:
- Entweder du versteuerst 70 % des Wohnförderkontos auf einen Schlag.
- Oder du zahlst die Steuern gestreckt bis zu deinem 85. Lebensjahr.
Beispiel: So viel Steuern kommen zusammen
Du hast 20 Jahre lang den maximalen Riester-Beitrag (2.100 € jährlich) eingezahlt = 42.000 €.
Mit 40 Jahren entnimmst du diesen Betrag für den Immobilienkauf. Bis zur Rente (mit 67) wächst das Wohnförderkonto auf etwa 71.689 €.
Wenn du dich für die Einmalversteuerung entscheidest, versteuerst du 70 % davon = ca. 50.182 €. Je nach Steuersatz kann das schnell mehrere tausend Euro Steuerlast bedeuten.
Was passiert bei Verkauf oder Vermietung?
Jetzt wird’s brenzlig: Wenn du deine selbstgenutzte Immobilie vor Rentenbeginn verkaufst oder vermietest, gilt das als Aufgabe der Selbstnutzung.
Folge:
Der komplette Betrag auf dem Wohnförderkonto wird sofort steuerpflichtig. Und zwar als zusätzliches Einkommen – mitten in deiner Arbeitsphase!
Beispiel:
- Wohnförderkonto-Saldo: 62.000 €
- Reguläres Einkommen: 60.000 €
- Grenzsteuersatz: ca. 42 %
- Steuern: über 26.000 €
„Das kommt nicht als Ratenzahlung – das will das Finanzamt sofort.“
Bei Ehepaaren verdoppelt sich das Ganze schnell – dann liegen über 100.000 € zusätzliches zu versteuerndes Einkommen auf dem Tisch.
Was bedeutet das für deine Entscheidung?
Viele unterschätzen die Langzeitwirkung des Wohnförderkontos. Es läuft im Hintergrund weiter – selbst wenn du nichts mehr einzahlst.
In der Praxis zeigt sich: Sobald Mandanten verstehen, welche Steuerlast auf sie zukommen kann, überdenken viele die geplante Entnahme.
„Wenn du es dir leisten kannst: Lass das Geld im Vertrag und finanziere deine Immobilie anders.“
Die spätere Steuer kann dir im Ruhestand finanziell das Genick brechen – genau in einer Lebensphase, in der du eigentlich auf finanzielle Sicherheit baust.
Was tun, wenn du bereits entnommen hast?
Dann bleibt dir nur noch: vorbereiten und vorsorgen.
- Berechne frühzeitig die voraussichtliche Steuerlast.
- Lege gezielt Geld zurück.
- Oder überlege, ob du das Wohnförderkonto vorzeitig versteuerst, um den Betrag klein zu halten.
Mein Fazit: Möglich, aber gefährlich – wenn du’s falsch angehst
Die Riester-Entnahme für eine Immobilie kann sinnvoll sein – wenn du die Spielregeln kennst. Aber viele bekommen die Infos nicht vollständig oder erfahren viel zu spät, was steuerlich auf sie zukommt.
Unter uns: Nachdem ich hunderte Gespräche zu diesem Thema geführt habe, möchte im Grunde genommen NIEMAND diese Regeln akzeptieren und die Steuerlast erzeugen. Es wird dann eher nach Auswegen gesucht.
Wenn du überlegst, dein Riester-Guthaben zu nutzen oder du schon mittendrin bist: Lass uns drüber sprechen. Ich bin unabhängiger Berater und helfe dir, den besten Weg für dich zu finden.
👉 Hier kannst du dir direkt einen Termin buchen:
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Wenn du das Thema nochmal im Detail erklärt bekommen möchtest: Schau dir unbedingt mein Video zum Thema Wohnriester an – da gehe ich tiefer auf das Wohnförderkonto und die steuerlichen Feinheiten ein.