Geld aus Ries­ter­ver­trag für Immo­bilie entnehmen | Riester Immo­bilie Entnahme

Worum geht es?

Du hast einen Ries­ter­ver­trag (Ries­ter­rente) und möch­test Geld aus dem Vertrag entnehmen, um eine Immo­bilie zu kaufen? Das kann übel enden. In diesem Video erkläre ich dir warum.

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Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

Du hast einen Ries­ter­ver­trag und möch­test jetzt aus dem Vertrag Geld entnehmen, um das in eine Immo­bilie zu stecken. Das ist grund­sätz­lich möglich und in diesem Video zeige ich dir, wie das genau funk­tio­niert, welche Regeln damit zusam­men­hängen, aber vor allen Dingen zeige ich dir, warum das ein richtig böses Erwa­chen mit dem Finanzamt geben kann.

Tach zusammen, hier ist der Lehnen, ich bin unab­hän­giger Finanz- und Versi­che­rungs­makler. Und in meiner Online­be­ra­tung spreche ich auch häufiger mal über das Thema Immo­bi­lien und auch über das Thema Riester. Und mein Wohn-Riester video hat ziem­lich große Wellen geschlagen, weil sehr sehr viele Leute sich da plötz­lich gedacht haben, Moment mal, wie war das jetzt mit den Steuern? Das hat mir noch keiner erzählt. Also wenn du das Video noch nicht gesehen hast, ich verlinke das mal hier oben, dann würde ich das auf jeden Fall empfehlen, dir mal anzu­schauen, weil da gehe ich ein biss­chen tiefer darauf ein, wie das mit dem Wohn­för­der­konto ist und wie das mit den Steuern funktioniert.

In diesem Video geht es um was anderes. Und zwar geht es jetzt darum, was eigent­lich passiert, wenn du keinen Wohn-Riester Bauspar­ver­trag hast, sondern wenn du eine ganz normale Ries­ter­renten Versi­che­rung hast oder auch viel­leicht eine Riester Fonds Police oder auch einen Riester Fonds Spar­plan. Und du willst jetzt daraus Geld entnehmen, um das in deine Immo­bilie zu inves­tieren. Da gelten im Prinzip sehr ähnliche Regeln und viele Mandanten können sich das in der Form gar nicht vorstellen. Die meisten asso­zi­ieren Wohn-Riester mit einem Wohn-Riester Bauspar­ver­trag, weil es da auch sehr häufig ganz ganz plakativ so genannt wird.

Im Grunde genommen ist es aber so, dass in dem Augen­blick, wo du Geld aus deinem Ries­ter­ver­trag raus­nehmen willst, dann ist das auch möglich und es ist im Prinzip dann auch Wohn-Riester. Das nennt man dann wohnungs­wirt­schaft­liche Verwen­dung. Das heißt, du kannst aus einem Spar­ver­trag, wo Guthaben drin ist, Geld raus­nehmen. Dazu musst du einen Antrag stellen bei der zentralen Zula­gen­stelle für Alters­ver­mögen. Und dann wird das quasi frei­ge­geben. Das Geld, was du jetzt aus diesem Vertrag raus­nimmst, das geht übri­gens nur 10 Monate vor Ablauf des Vertrages. Das heißt also jetzt auf den letzten Drücker das Geld raus­nehmen geht nicht, sondern es muss halt schon eine Zeit vor Ende des Vertrages sein, also vor Rente im Grunde genommen. So, du kannst aber das Geld raus­nehmen. Es muss mindes­tens 3000 Euro sein und es muss quasi für die Alters­si­che­rung gedacht sein. Alters­si­che­rung bedeutet jetzt also, dass der Staat sich irgend­wann gedacht hat, okay, wenn jetzt jemand eine Riester-Renten Vertrag hat, bekommt er ja eine Rente. Und wenn er jetzt aber dann eine Immo­bilie statt­dessen kauft, hat er ja auch indi­rekt was für die Alters­vor­sorge getan. Und so kam eben dieses Thema Wohn-Riester auf.

Und dazu zählen eben genau diese Entnahmen. Es muss also wirk­lich auch für die Alters­si­che­rung sein. Das bedeutet, dass es nicht dafür verwendet werden darf, zu reno­vieren oder umzu­bauen. Und es ist übri­gens auch so, dass du zum Beispiel nicht das Geld verwenden kannst für einen Anbau von einem bestehenden Objekt. Das heißt, ein Anbau zählt nicht als Alters­si­che­rung und dementspre­chend ist es auch nicht förder­fähig. Also kein Umbau, keine Moder­ni­sie­rung, keine Sanie­rung und auch kein Anbau an eine bestehende Immo­bilie, die du schon selbst bewohnt.

Was aller­dings geht, ist der barrie­re­freie Umbau. Dafür gelten dann wieder bestimmte Grenzen. Und zwar musst du dann mindes­tens 6000 Euro entnehmen und es muss inner­halb von drei Jahren nach Anschaf­fung oder Herstel­lung der Immo­bilie passieren. Wenn das danach ist, sind es mindes­tens 20 000 Euro, die du raus­holen musst. Es gilt also im Prinzip, dass du aus allen Riester Renten Verträgen, die eigent­lich für die Rente gedacht sind, dass du da Geld raus entnehmen kannst für deine Immo­bilie, außer halt bei den genannten Fällen und außer bei der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge, da geht das auch nicht. Ansonsten kannst du halt jeder­zeit Geld nehmen.

Und jetzt kommt eine Proble­matik. Und damit kommen wir jetzt zum wich­tigsten Punkt. Was passiert eigent­lich dann? Das wird dir nämlich nicht einfach so geschenkt. Du kriegst in der Spar­phase ja Riester Zulagen und auch in der Regel auch einen Steu­er­vor­teil. Das heißt, für das Geld, was du da rein zahlst, kriegst du noch einen Zuschuss vom Staat und wenn noch was übrig bleibt, dann ein Steu­er­vor­teil. Das heißt also, das Finanzamt macht eine Güns­ti­ger­prü­fung und wenn dann die Steu­er­vor­teile höher sind als die Zulagen, kriegst du die auch nur ausge­zahlt. Das fasse ich jetzt mal zusammen unter dem Begriff Förde­rung. Diese Förde­rung war ja ursprüng­lich mal dafür gedacht, dass du was für die Rente tust. Die Rente aus einem Riester Renten Vertrag musst du ja versteuern. Das heißt, wenn du später mal da 3, 4, 500 Euro Rente bekommst, zahlst du auf diese Rente Steuern und damit holt sich der Staat dann quasi die vorhe­rige Steuer Bezu­schus­sung indi­rekt wieder zurück. Das ist an der Stelle nicht grund­sätz­lich schlimm, weil erstens verla­gerst du die Steu­er­schuld oder die Steu­er­last aus einer Zeit, wo du viel verdienst, in eine Zeit, wo du wahr­schein­lich ein biss­chen weniger verdienst. In den meisten Fällen zumin­dest. Aber grund­sätz­lich ist es so, dass die Steuern halt schon fällig werden, selbst wenn es vorher mal steu­er­frei gespart wurde.

Jetzt aber mal folgende Über­le­gung einfach aus der Logik heraus Wenn du in einen Alters­vor­sor­ge­ver­trag sparst, beispiels­weise jetzt 20 Jahre lang. Dann hat das Finanzamt für diese Zeit keine Steuern bekommen. Jetzt nimmst du das Geld für die Immo­bilie raus. Wann kriegt denn das Finanzamt jetzt die Steuern? Gar nicht, genau. Und das ist der Grund, warum es an der Stelle ein Wohn­för­der­konto gibt. Dieses Konto ist den Leuten bekannt, die das Video geschaut haben von mir. Da geht es nämlich halt um das Thema Bausparen vorwie­gend, weil es in der Regel da häufig gemacht wird. Aber dieses Konto kommt hier genauso zum Tragen.

Das heißt, wenn du Geld aus einem Renten­ver­trag raus nimmst, nochmal ganz langsam. Du nimmst Geld aus einem Renten­ver­trag raus und steckst das in eine Immo­bilie. Dann wird für diesen Betrag ein Wohn­för­der­konto errichtet und du hast den Betrag da stehen und jetzt wird dieser Betrag, bist du in Rente gehst, mit zwei Prozent pro Jahr gestei­gert und es wird halt immer mehr. Und wenn du dann irgend­wann in Rente gehst, musst du diesen Betrag auch nach­träg­lich versteuern. Und jetzt kann es sogar vorzeitig schon zu Problemen kommen, weil was passiert denn jetzt, wenn du die Selbst­nut­zung aufgibst? So nennt man das. Das heißt also, wenn du die Immo­bilie dauer­haft vermie­test oder verkaufst. Dann ist es ja nicht mehr das, was es eigent­lich mal sein sollte, nämlich Alters­si­che­rung, sondern der Staat sagt, Moment mal, eigent­lich war es ja so gedacht, dass du als Rentner dann in der Immo­bilie wohnst und am besten auch noch darin stirbst.

Jetzt ist es aber so, du hast die verkauft, dann ist das jetzt aber mit dem Steuer Thema mal ein Problem. Und dann werden nämlich die Steuern fällig. Das was auf diesem virtu­ellen Konto steht, der Wohn­för­der­konto Saldo sozu­sagen, der wird in dem Augen­blick dann auch fällig, als Steu­er­last. Und das trifft sich natür­lich in der Zeit, wo du noch arbei­test beson­ders hart. Dafür gehen wir gleich mal ein paar Beispiele durch und rechnen das mal durch. Aber grund­sätz­lich ist das erst mal das Problem. Das heißt, bei der Aufgabe der Selbst­nut­zung wird der Wohn­för­der­konto Saldo voll versteuert. Zulagen und Steu­er­vor­teile werden nicht nochmal extra zurück­ge­führt oder zurück­ge­for­dert, sondern durch die Versteue­rung des Wohn­för­der­kontos wird halt die Förde­rung die wieder abge­zogen und das kann aber halt ziem­lich übel enden.

Wenn du nach 5 Jahren die Selbst­nut­zung wieder aufnimmst, dann passiert das eben nicht. Aber jetzt ist die Frage, wie wahr­schein­lich ist das? Das heißt also, wenn du das Haus verkaufst, könn­test du ja erst mal davon ausgehen, dass die Selbst­nut­zung erle­digt ist. Wenn du es jetzt vorüber­ge­hend vermie­test und danach wieder selber einzieht, ja dann geht das schon. Aber trotzdem wird das Wohn­för­der­konto dann am Ende versteuert. Das heißt, um die Steuer grund­sätz­lich kommst du nicht drum herum. Und das gilt, wie gesagt, auch für Entnahmen aus einem bestehenden Sparvertrag.

Ich will das jetzt in diesem Video gar nicht so sehr vertiefen, was da für Möglich­keiten sind, das zu umgehen, sondern ich will jetzt haupt­säch­lich erst mal um diese Proble­matik herum kreisen. Was kommt dann eigent­lich genau auf dich zu? Und dazu gehe ich jetzt mal in einen Rechner und ich habe hier mal ein Beispiel, oder machen wir es mal anders. Fangen wir mal von vorne an. Ich rechne jetzt mal folgende Situa­tion. Nehmen wir mal an, ein junger Mann zahlt den Maxi­mal­be­trag von 2100 Euro, 20 Jahre lang. Das heißt also, 2100 Euro mal 20 Jahre sind 42 000 Euro und diese 42 000 Euro nimmt er nach den 20 Jahren raus. Und dann wäre der, wenn er mit 20 beispiels­weise ange­fangen hat, wäre er zum Beispiel 40. Das heißt, er hat bis zum Renten­alter noch 27 Jahre. Also noch mal langsam. 42 000 Euro nimmt er raus, er hat noch 27 Jahre bis zum Renten­alter und in diesen 27 Jahren wird das Wohn­för­der­konto mit zwei Prozent verzinst virtuell. Das heißt, der Saldo auf dem Wohn­för­der­konto steigt jedes Jahr um zwei Prozent an. Dann bedeutet das, wenn der in Rente geht, dann hat er 71 000 Euro, die er dann am Ende da als Steu­er­schuld Saldo stehen hat. 71 000, das heißt, aus 42000, die er raus­nimmt, wird hinterher mal ein und 71 689, die er dann versteuern muss.

Jetzt gibt es also die Möglich­keit, dass wenn er dann in Rente geht, dass er sagt, ich zahle die Steuern auf einmal, wie viel ist das? Dann muss er von diesen 71 000 Euro nur 70 Prozent versteuern. Jetzt rechne ich mal ganz kurz ein 71 000, mal 0,7. Dann sind das unge­fähr 50 000 Euro, die er dann nur noch versteuern muss, nur noch in Anfüh­rungs­stri­chen. Und darauf zahlt er dann seine Steuern. Oder er zahlt auf den gesamten Betrag die Steuern in Raten sozu­sagen, bis er 85 ist. Das ist demje­nigen gar nicht klar. Und das ist übri­gens ein Beispiel in ähnli­cher Form jetzt aus der jüngsten Praxis in den letzten Wochen. Da hatte ich nämlich einen Mandanten, der hat genau das vorge­habt. Der sagte also, wieso, ich kann doch jetzt hier Geld aus meinem Alters­vor­sorge Vertrag entnehmen. Und er dachte, es gebe dann halt keine Wohn-Riester Thematik, weil das ja kein Bauspar­ver­trag ist. Und dann habe ich gesagt, nein, nein, das gilt im Grunde genommen für alle Riester Verträge. Und dann haben wir das so in ähnli­cher Form ausge­rechnet. Und dann kam am Ende ein dicker Batzen Geld rum und er sagte, ja, wie soll ich das denn bezahlen? Wo soll denn dann die Steuern herkommen? Ich sage, ja gut, dann fang halt an zu sparen oder lass es einfach sein.

In den Fällen, wo es in der Vergan­gen­heit schon passiert ist, ist es dann halt ein biss­chen blöder, weil da kann man dann nichts mehr gegen machen. Da läuft dieses Wohn­för­der­konto weiter, bis er in Rente geht. Wie gesagt, es ist nicht wenig Geld, von dem wir hier spre­chen. Stellen wir uns mal im schlimmsten Fall vor, das hätten wir jetzt sogar zwei Personen gemacht. Dann reden wir ja hier von 84 000 Euro, die da einge­zahlt worden sind und die dann nach 20 Jahren entnommen werden würden. Jetzt sind die beispiels­weise gleich alt, sparen dann auch noch nicht mehr weiter ein, sondern lassen einfach nur die volle Energie in die Immo­bilie fließen und zahlen die ab. Dann sind die irgend­wann fertig und dann haben die hinterher, wenn die in Rente gehen, 143 000 Euro, die sie dann versteuern müssen. Das ist dann schon wieder ein Pfund. Also muss im Grunde genommen hinterher zusammen 100 000 Euro versteuert werden. Wenn ich gerade 50 gerechnet habe, sind es jetzt bei zwei Personen bei der glei­chen maxi­malen Ausschöp­fung 50 mal zwei, also 100 000 Euro. Und das muss man erst mal schaffen. Dass man die dann mal eben so noch übrig hat, weil man darf ja nicht vergessen, es trifft einen ja dann in einer Situa­tion, wo du eigent­lich eh schon wenig Geld hast. Das heißt, du gehst in Rente, bist froh, dass du da viel­leicht ein biss­chen noch was ange­spart hast, damit du dann im Renten­alter vernünftig leben kannst. Und dann kommt plötz­lich der Brief vom Finanzamt. Das ist ziem­lich übel.

Und genau darauf wollte ich eben hinweisen. In der Situa­tion, die wir gerade berechnet haben, wo derje­nige Geld raus­nimmt, nicht mehr in sein Ries­ter­ver­trag einzahlt, sondern einfach nur seine Immo­bilie tilgt und das Geld in den Immo­bi­lien Darle­hens­topf hat einfließen lassen oder in diesen Immo­bi­lien Erwerb, kommt trotzdem hinterher eine ziem­liche Steu­er­schuld bei rum, weil das halt auch mit 2 Prozent pro Jahr sich lang­fristig auswirkt.

Noch schlimmer ist es, wenn er jetzt vorzeitig die Immo­bilie verkauft. Das heißt, wir nehmen jetzt mal das Beispiel von gerade. Also 42 000 Euro hätte er mit 40 raus­ge­nommen. Jetzt kauft er die Immo­bilie, wohnt da 20 Jahre lang drin und dann entscheidet er, ach, ich verkaufe die wieder, ich brauche die eigent­lich gar nicht. Dann werden aus den 42 000 Euro nach 20 Jahren 62 000 Euro. Jetzt verkauft er die Immo­bilie und er muss dann direkt das Wohn­för­der­konto quasi ausglei­chen bzw. die Steuern darauf bezahlen. Also diese 62 000 kommen auf sein normales zu versteu­erndes Einkommen oben­drauf und das ist ziem­lich krass. Das heißt, wenn du die Immo­bilie verkaufst, musst du froh sein, wenn du den Verkaufs­erlös so hoch ziehen kannst, dass du die Steu­er­last davon beglei­chen kannst.

Jetzt gehen wir mal in die Einkom­men­steuer Tabelle und gucken mal was zahlt denn so jemand? Nehmen wir mal zuerst die Tabelle und ich nehme jetzt mal das Beispiel, es würde jetzt jemand 60 000 Euro verdienen oder zu versteu­erndes Einkommen haben, besser gesagt, dann hätte der einen Steu­er­satz von 42 Prozent, ein Grenz­steu­er­satz von 42 Prozent. Das heißt, wenn der jetzt also zum Beispiel mit 60 die Immo­bilie verkauft, wir reden jetzt hier gerade von einem Single. Dann kommen diese 62 000 Euro auf sein zu versteu­erndes Einkommen oben­drauf und dann zählt halt der Grenz­steu­er­satz, den er zahlt. Der Grenz­steu­er­satz ist also 42 Prozent. Also er müsste auf die 62 000 Euro, 42 Prozent Steuern zahlen, also 26 000 Euro, die jetzt aus dem Nichts plötz­lich zusätz­lich als Steu­er­last da sind. Und das kann schon für viele unan­ge­nehm sein.

Und nehmen wir mal die Situa­tion von gerade, das wären jetzt bei zwei Personen die doppelte Höhe, dann hätten wir eben das doppelte Problem. Dann muss er nämlich 124 000 Euro versteuern und dann hätten wir aber eine andere Situa­tion, weil dann würde nicht die Grund­ta­belle gelten, sondern die Split­ting­ta­belle. Jetzt nehme ich mal wieder das Beispiel, oder keine Ahnung, sagen wir mal, die verdienen jetzt beide 50 000 Euro, oder müssen beide 50 000 Euro versteuern, das sind dann zusammen 100 000 Euro. Dann haben die halt mit 100 000 Euro zu versteu­erndes Einkommen als Paar, also als Ehepaar. Jeder 50 000. Haben 40 Prozent Grenz­steu­er­satz. Also das heißt, auf die Steu­er­schuld von 62 000 mal zwei, also 124 000, wird jetzt quasi 40 Prozent Steuer fällig und das sind dann halt knapp unter 50 000 Euro, wenn der vorzeitig oder wenn das Pärchen vorzeitig verkauft, bevor es in Rente geht.

Im Grunde genommen war das jetzt hoffent­lich nicht zu kompli­ziert, aber wahr­schein­lich relativ anschau­lich, um zu verstehen, was dann eigent­lich passiert. Es gibt also immer zwei Möglich­keiten, entweder du bist noch in der Arbeits­phase und verkaufst das Haus oder die Immo­bilie vorzeitig. Dann wird sofort das Wohn­för­der­konto aufge­löst bzw. wird dem zu versteu­ernden Einkommen zuge­führt. Oder du ziehst es halt bis zur Rente durch und musst dann halt die Steuern zahlen, aber irgend­wann musst du halt die Steuern zahlen. Und darauf muss man sich entweder vorbe­reiten oder man lässt es besser sein.

Meine persön­liche Meinung, ich würde es sein lassen, weil es ist nicht immer möglich, aber wenn man darauf verzichten kann, das Geld aus dem Ries­ter­ver­trag raus­zu­nehmen und das irgendwie anders auch noch vernünftig finan­ziert bekommt, dann würde ich es persön­lich nicht machen. Und alle meine Mandanten, mit denen ich darüber gespro­chen habe, die das ursprüng­lich mal vorhatten, haben dann hinterher gesagt, nein, das lassen wir mal lieber. Wie gesagt, schau dir das andere Wohn-Riester Video von mir mal an, da zeige ich noch mal genau, wo die Regeln dann noch erwei­tert liegen, weil es ist dann auch nicht im Renten­alter mal einfach so möglich die Immo­bilie zu verkaufen oder zu vermieten. Und wenn man stirbt ist das mit dem Steuer Thema auch noch so ein Ding, das du quasi die Steu­er­schuld vererbst. Und das sind alles so Gründe, wo die meisten Mandanten dann eher sagen, das will ich aber so eigent­lich nicht.

Grund­sätz­lich ist es aber mein Ziel, jetzt einfach nur mal neutral diese Infor­ma­tionen zu über­mit­teln. Das war jetzt meine Meinung. Aber wenn du sagst, da kann ich mit leben, das rechnet sich für mich und das kann durchaus auch sein, ja, dann mach, kein Problem. Aber das Problem ist haupt­säch­lich da, dass die meisten Leute das so noch nicht darge­stellt bekommen haben. Und wenn du jetzt eine Situa­tion hast, wo du sagst, entweder ich suche gerade eine Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung oder ich habe einen alten Ries­ter­ver­trag, der mir eigent­lich gar nicht so gefällt, weil ich habe mir das so vorge­stellt, jetzt habe ich aber doch wieder eine andere Idee und einen anderen Plan. Dann komm gerne zu mir, mach mit mir ein Kennen­lern­termin. In den Fällen, wo du sagst, ich such jetzt eine Alter­na­tive zu meinem Ries­ter­ver­trag oder ich suche jetzt gerade eine vernünf­tige Finan­zie­rung, kann ich dir wahr­schein­lich helfen, weil das ist genau mein Ding.

Und wenn du Spaß an Finanz- und Versi­che­rungs­themen hast, dann schau dich auf jeden Fall hier im Kanal ein biss­chen um. Ich habe zum Thema Wohn-Riester diverse Videos. Ich habe zum Thema Riester diverse Videos und auch zum Thema Alters­vor­sorge allge­mein und dann freue ich mich, dich im nächsten Video wieder zu sehen. Bis dann. Der Lehnen.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.