Koali­ti­ons­ver­trag 2025 — Finanzen, Versi­che­rungen, Vorsorge

Was der Koali­ti­ons­ver­trag 2025 für deine finan­zi­elle Vorsorge bedeutet

Die neue Bundes­re­gie­rung aus CDU/CSU und SPD hat ihren Koali­ti­ons­ver­trag 2025 veröf­fent­licht – ein umfas­sendes Papier mit vielen Zielen und Reform­ideen. Dabei geht es um weit mehr als nur große Politik. Wer sich die Inhalte genauer anschaut, entdeckt viele Themen, die ganz konkrete Auswir­kungen auf den Alltag haben – vor allem in den Berei­chen Alters­vor­sorge, Gesund­heit, Pflege, Versi­che­rungen und Vermögen.

Natür­lich behan­delt der Koali­ti­ons­ver­trag 2025 noch zahl­reiche weitere Themen, von Wirt­schafts­po­litik bis Digi­ta­li­sie­rung. In diesem Beitrag habe ich gezielt einige Punkte heraus­ge­griffen, die beson­ders gut zu den Themen passen, über die ich in der Bera­tung regel­mäßig spreche – also alles rund um Vorsorge, Absi­che­rung und finan­zi­elle Eigenverantwortung.

Die Früh­start-Rente – Kapi­tal­aufbau für Kinder

(Seite 19–20 des Koalitionsvertrags)

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Staat für alle Kinder vom sechsten bis zum voll­endeten 18. Lebens­jahr monat­lich 10 € in ein indi­vi­du­elles, kapi­tal­ge­decktes Vorsor­ge­konto einzahlen. Dieses Depot wird privat­wirt­schaft­lich orga­ni­siert, steu­er­frei in der Anspar­phase geführt und vor staat­li­chem Zugriff geschützt – etwa bei Bezug von Sozi­al­leis­tungen oder im Pfle­ge­fall. Das Geld darf kapi­tal­marktnah inves­tiert werden, eine Garan­tie­vor­gabe gibt es nicht. Ein zentrales Produkt­re­gister soll Vergleich­bar­keit schaffen.

Einord­nung:
Auch wenn die monat­li­chen Beträge gering sind, ist dieses Modell ein klarer poli­ti­scher Impuls in Rich­tung früh­zei­tiger Vorsorge. Wer das Angebot stra­te­gisch nutzt – etwa durch private Zuzah­lungen oder als Ergän­zung zu einem bestehenden ETF-Spar­plan –, kann es gezielt ausbauen. Die steu­er­li­chen Vorteile und der Schutz vor Zugriff machen es lang­fristig beson­ders inter­es­sant. Wer sich früh kümmert, schafft für Kinder oder Enkel einen echten Start­vor­teil – ganz ohne aufwän­dige Verwaltung.

Vorsor­ge­pflicht für neue Selbstständige

(Seite 21)

Neue Selbst­stän­dige sollen künftig grund­sätz­lich in die gesetz­liche Renten­ver­si­che­rung aufge­nommen werden – es sei denn, sie weisen eine alter­na­tive, verläss­liche Alters­vor­sorge nach. Damit reagiert die Koali­tion auf die wach­sende Zahl unzu­rei­chend abge­si­cherter Solo­selbst­stän­diger. Ob Basis­renten, private Renten­ver­si­che­rungen oder andere kapi­tal­ge­deckte Modelle als „verläss­lich“ gelten, bleibt im Detail offen. Klar ist: Eine verpflich­tende Ausein­an­der­set­zung mit dem Thema Alters­vor­sorge wird künftig Bestand­teil jeder Selbst­stän­dig­keit sein.

Einord­nung:
Auch wenn sich die Rege­lung zunächst nur auf neue Selbst­stän­dige bezieht, ist sie rich­tungs­wei­send. Alters­vor­sorge wird poli­tisch verbind­lich – nicht optional. Für Selbst­stän­dige bedeutet das: Eine gute Vorsor­ge­stra­tegie schützt nicht nur vor Alters­armut, sondern auch vor staat­li­cher Regu­lie­rung. Wer heute schon klare Lösungen nutzt, kann später unnö­tige Prüfungen und Pflichten vermeiden. Und genau dabei hilft eine unab­hän­gige Bera­tung – um die passende Vorsor­ge­form zu finden, die auch poli­ti­schen Vorgaben standhält.

Mütter­rente – Gleich­stel­lung der Rentenpunkte

(Seite 21)

Bisher erhielten Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, weniger Renten­punkte als für später gebo­rene. Diese Benach­tei­li­gung wird nun abge­schafft. Künftig sollen unab­hängig vom Geburts­jahr drei Renten­punkte pro Kind ange­rechnet werden. Die Finan­zie­rung erfolgt aus Steu­er­mit­teln, nicht aus der Rentenkasse.

Einord­nung:
Für jüngere Berufs­tä­tige ändert sich dadurch wenig. Aber in vielen Fami­lien – etwa bei Mandan­tinnen kurz vor Renten­ein­tritt oder bei der Betrach­tung der Ruhe­stands­si­tua­tion der eigenen Eltern – kann das ein wich­tiges Element sein. Es lohnt sich, bei der Ruhe­stands­pla­nung auch fami­liäre Konstel­la­tionen mit einzu­be­ziehen. Oft lassen sich durch genaue Kenntnis solcher Rege­lungen unnö­tige Belas­tungen vermeiden oder finan­zi­elle Vorteile sichern.

Gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung – Kommis­sion soll Beitrags­explo­sion bremsen

(Seite 106)

Die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung soll finan­ziell stabi­li­siert werden. Eine Kommis­sion wird bis spätes­tens Früh­jahr 2027 Vorschläge erar­beiten, wie die Finan­zie­rung nach­hal­tiger gestaltet werden kann. Ziel ist es, stei­gende Beitrags­sätze zu verhin­dern und die GKV auch lang­fristig bezahlbar zu halten. Gleich­zeitig wird in den Ausbau von Präven­ti­ons­an­ge­boten inves­tiert – insbe­son­dere im Bereich der Kindergesundheit.

Einord­nung:
Für gesetz­lich Versi­cherte bedeutet das erstmal: keine direkten Ände­rungen. Für privat Versi­cherte ist rele­vant, dass es keinerlei Hinweise auf eine Bürger­ver­si­che­rung oder struk­tu­relle Ände­rungen im dualen System gibt. Das heißt: Die PKV bleibt bestehen – und damit auch die Vorteile, die sich daraus für Gutver­diener ergeben können. Gerade für Menschen mit hoher Steu­er­last oder einem lang­fristig plan­baren Einkommen bleibt die PKV eine sinn­volle Option. Wichtig ist, sich bei einem Wechsel gut beraten zu lassen – nicht jede Entschei­dung lässt sich später korrigieren.

Pfle­ge­ver­si­che­rung – keine neue Vorsor­ge­pflicht, aber Entlastungen

(Seiten 110–111)

Die Bundes­re­gie­rung will die Pfle­ge­ver­si­che­rung entbü­ro­kra­ti­sieren und pfle­gende Ange­hö­rige stärker unter­stützen. Geplant ist unter anderem eine Decke­lung der pfle­ge­be­dingten Eigen­an­teile in statio­nären Einrich­tungen. Zusätz­lich sollen neue Berufs­rollen wie die „Advanced Prac­tice Nurse“ einge­führt und unnö­tige Doku­men­ta­ti­ons­pflichten abge­baut werden.

Einord­nung:
Was auffällt: Die private Vorsorge spielt im Koali­ti­ons­ver­trag keine Rolle – obwohl die Lücken im Pfle­ge­system bekannt sind. Für dich als Privat­person heißt das: Wer nicht möchte, dass im Pfle­ge­fall das eigene Vermögen oder das der Kinder zur Finan­zie­rung heran­ge­zogen wird, sollte weiterhin aktiv vorsorgen. Eine private Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ist zwar keine Pflicht, aber ein sinn­voller Schutz, der oft güns­tiger ist, wenn er früh abge­schlossen wird.

Elemen­tar­scha­den­ver­si­che­rung wird verpflichtend

(Seiten 86–87)

In Zukunft sollen alle Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungen eine Elemen­tar­scha­den­ab­de­ckung enthalten – und zwar im Neu- wie im Bestands­ge­schäft. Der Abschluss erfolgt auto­ma­tisch, es sei denn, man wider­spricht aktiv (Opt-out-Modell). Eine staat­liche Rück­ver­si­che­rung soll die Beiträge stabil halten.

Einord­nung:
Für Haus­be­sitzer und Immo­bi­li­en­käufer wird diese Rege­lung große Bedeu­tung haben. Viele bestehende Verträge enthalten heute noch keinen ausrei­chenden Schutz gegen Natur­ge­fahren. Die neue Pflicht kann dazu führen, dass Tarife ange­passt werden müssen – oder dass Versi­cherer ihre Produkte über­ar­beiten. Für dich ist jetzt ein guter Zeit­punkt, bestehende Gebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rungen über­prüfen zu lassen. Oft lässt sich der Schutz verbes­sern – mit über­schau­barem Mehr­auf­wand und größerer Sicher­heit im Ernstfall.

Verbrau­cher­bil­dung – endlich ein poli­ti­sches Thema

(Seite 46)

Der Koali­ti­ons­ver­trag 2025 nennt erst­mals konkret den Ausbau der Finanz­bil­dung als poli­ti­sche Aufgabe. Es sollen soge­nannte „Verbrau­cher­schulen“ geför­dert werden, in denen Jugend­liche früh­zeitig lernen, wie sie mit Geld, digi­talen Ange­boten und Verträgen umgehen. Auch Schuld­ner­be­ra­tung und digi­tale Lern­for­mate sollen gestärkt werden.

Einord­nung:
Ein begrü­ßens­werter Schritt – aber wie so oft dauert es, bis solche Initia­tiven wirk­lich ankommen. Bis dahin bleibt es dabei: Wer finan­zi­elle Klar­heit und gute Entschei­dungen will, braucht kompe­tente Unter­stüt­zung. Genau dafür bin ich da – mit einer unab­hän­gigen, verständ­li­chen Bera­tung, die dich durch den Versi­che­rungs- und Finanz­dschungel begleitet. Nicht erst, wenn’s brennt – sondern rechtzeitig.

Schluss­wort

Der Koali­ti­ons­ver­trag 2025 bringt einige Neue­rungen und viele Impulse – insbe­son­dere in den Berei­chen Alters­vor­sorge, Gesund­heits­wesen, Pflege und Versi­che­rungs­schutz. Viele Details sind noch offen, aber die Rich­tung ist klar: Verant­wor­tung für die eigene Vorsorge wird poli­tisch gestärkt, der Kapi­tal­markt rückt stärker ins Zentrum, und Pflicht­ver­si­che­rungen werden an einigen Stellen ausgeweitet.

Gerade deshalb ist es wichtig, die eigenen Lösungen regel­mäßig zu prüfen und an neue Rahmen­be­din­gungen anzu­passen. Die Politik gibt den Rahmen vor – aber wie du ihn für dich nutzt, bleibt deine Entscheidung.

Und genau dabei begleite ich dich: mit Klar­text statt Klein­ge­drucktem, mit Stra­tegie statt Verkaufs­druck. Wenn du deine Absi­che­rung, deine Vorsorge oder deine bestehenden Verträge auf den Prüf­stand stellen willst, bin ich gerne für dich da – natür­lich digital, unab­hängig und mit dem Blick für das, was wirk­lich zu dir passt.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.