Nach­ver­si­che­rungs­op­tion einfach erklärt — VIP EINTRITT bei Versicherungen

Worum geht es?

In diesem Video geht es darum, wie du trotzdem noch eine Versi­che­rung abschließen kannst, obwohl du davon ausgehst, dass es eigent­lich schon zu spät dafür ist, und welche Optionen dir bei diesen Nach­ver­si­che­rungen zur Verfü­gung stehen.

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Das bren­nende Haus versi­chern? So sicherst du dich recht­zeitig ab!

Manche Menschen beschäf­tigen sich mit Versi­che­rungen erst, wenn es eigent­lich schon zu spät ist.

  • Ich wurde gekün­digt – kann ich noch schnell eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen?“
  • Ich habe eine schlimme Diagnose bekommen – kann ich noch eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung machen?“

Leider lautet die Antwort oft: Nein. Denn wer sich erst um Versi­che­rungs­schutz kümmert, wenn das Risiko bereits einge­treten ist, steht vor verschlos­senen Türen – so wie niemand ein bren­nendes Haus versichert.

Aber gibt es doch Möglich­keiten, in solchen Situa­tionen Schutz zu bekommen? In bestimmten Fällen ja! Ich zeige dir, unter welchen Bedin­gungen du eine „Hintertür“ nutzen kannst und warum es so wichtig ist, recht­zeitig vorzusorgen.


Warum Versi­che­rungen nicht jedes Risiko über­nehmen können

Eine Versi­che­rung funk­tio­niert nach einem einfa­chen Prinzip: Viele zahlen in einen gemein­samen Topf, um Einzelne im Scha­den­fall zu schützen. Damit das System stabil bleibt, gibt es Gesund­heits- und Risi­ko­prü­fungen – beson­ders bei Versi­che­rungen wie:

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU)
Private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV)
Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Wenn ein Schaden bereits einge­treten ist oder sich das Risiko stark erhöht hat, kann die Versi­che­rung einen Antrag ablehnen. Doch es gibt eine Art „VIP-Ticket“, mit dem du auch nach­träg­lich Vorteile hast – wenn du früh genug vorge­sorgt hast.


Die VIP-Karte für Versi­che­rungen: Nachversicherungsgarantien

Eine der besten Möglich­keiten, deine Absi­che­rung zu verbes­sern, ist eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­rantie. Das bedeutet: Du kannst deine Versi­che­rungs­summe ohne neue Gesund­heits­prü­fung erhöhen – aber nur in bestimmten Situationen.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Wann kannst du deine Absi­che­rung erhöhen?

Hast du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU)? Dann hast du viel­leicht das Recht, deine Rente zu erhöhen, ohne dass dein aktu­eller Gesund­heits­zu­stand über­prüft wird. Das gilt oft bei:

✅ Geburt eines Kindes
✅ Immo­bi­li­en­kauf
✅ Abschluss von Ausbil­dung oder Studium
✅ Wechsel in die Selbstständigkeit

Aber Achtung: Die Frist beträgt in der Regel nur 6 Monate nach dem Ereignis. Wer diese Frist verpasst, verliert die Chance, seinen Schutz unkom­pli­ziert anzupassen.

👉 Praxis­fall: Ein Kunde hatte eine BU mit viel zu nied­riger Rente. Nach dem Immo­bi­li­en­kauf hätte er seinen Schutz problemlos anpassen können – aber sein dama­liger Berater wies ihn nicht darauf hin. Zum Glück war er noch inner­halb der 6 Monate, sodass wir den Schutz erhöhen konnten. Heute hätte er aufgrund neuer gesund­heit­li­cher Einschrän­kungen keine neue BU mehr abschließen können.


Todes­fall­ab­si­che­rung: Verein­fachte Gesund­heits­prü­fung nach Immobilienkauf

Auch bei einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung gibt es Möglich­keiten, mit weniger Gesund­heits­fragen einzu­steigen. Einige Versi­cherer bieten bei einem Immo­bi­li­en­kauf Sonder­ak­tionen an, bei denen du eine Todes­fall­ab­si­che­rung mit verein­fachten Gesund­heits­fragen bekommst.

Das bedeutet: Manche Vorer­kran­kungen, die norma­ler­weise proble­ma­tisch wären, fallen in diesen spezi­ellen Anträgen unter den Tisch. Wer sich also finan­ziell absi­chern muss, sollte diese Gele­gen­heit unbe­dingt nutzen.


Kinder­nach­ver­si­che­rung: Die beste Absi­che­rung für dein Kind

Ein beson­ders wich­tiger Punkt, den viele über­sehen: Die Kinder­nach­ver­si­che­rung.

Was bedeutet das?

Nach § 198 Versi­che­rungs­ver­trags­ge­setz kann ein neuge­bo­renes Kind ohne Gesund­heits­prü­fung denselben Versi­che­rungs­schutz wie ein Eltern­teil erhalten.

Das kann ein echter Lebens­retter sein, wenn ein Kind mit gesund­heit­li­chen Problemen auf die Welt kommt.

💡 Beispiel: Wenn du eine statio­näre Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung hast, kann dein Kind ohne Gesund­heits­prü­fung mitver­si­chert werden – selbst wenn es mit einem schweren Herz­fehler oder anderen Erkran­kungen geboren wird.

Wichtig: Die rich­tige Planung!

Drei Monate vorher: Ein Eltern­teil muss mindes­tens 3 Monate vor der Geburt selbst versi­chert sein, damit das Kind über­nommen wird.
Tarif­wahl beachten: Manche Tarife haben Begren­zungen, die im Ernst­fall Probleme machen können. Hier lohnt sich eine Bera­tung, um den besten Schutz zu wählen.


Jetzt vorsorgen statt später Probleme haben

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien, Sonder­an­träge und Kinder­nach­ver­si­che­rungen sind wert­volle Optionen – aber sie müssen recht­zeitig genutzt werden!

👉 Hast du schon eine BU oder eine Kran­ken­ver­si­che­rung? Dann prüfe, ob du Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­keiten hast.
👉 Planst du eine Familie? Dann soll­test du früh­zeitig über eine Zusatz­ver­si­che­rung nachdenken.

Wenn du dir unsi­cher bist, ob du optimal abge­si­chert bist, lass uns das gemeinsam prüfen:

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.