Im Rahmen meiner Beratung geht es auch immer wieder um die Altersvorsorge und den Renteneintritt. “Wann in Rente gehen” ist öfters die Frage. Es gibt viele Optionen, wie und wann du in den Ruhestand gehen kannst – von der regulären Altersrente über Frührente bis hin zum Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente. Hier erhältst du eine ausführliche Übersicht, die dir hilft, deine Möglichkeiten zu verstehen und die richtige Wahl zu treffen.
1. Das reguläre Renteneintrittsalter
Das Renteneintrittsalter in Deutschland wird schrittweise angehoben. Ziel ist es, die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zu erhöhen. Doch je nach Geburtsjahrgang gibt es Unterschiede:
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang
- Geboren 1956: 65 Jahre und 10 Monate
- Geboren 1958: 66 Jahre
- Geboren 1960: 66 Jahre und 4 Monate
- Geboren 1962: 66 Jahre und 8 Monate
- Ab Jahrgang 1964: 67 Jahre
Beispiel:
Wenn du am 15. Mai 1960 geboren bist, erreichst du die Regelaltersgrenze am 15. September 2026.
Mindestversicherungszeit
Um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben, musst du mindestens fünf Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ohne diese Voraussetzung erhältst du keine Altersrente.
2. Vorzeitiger Renteneintritt
Du kannst vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, jedoch sind damit bestimmte Bedingungen und Konsequenzen verbunden.
Frührente mit Abschlägen
- Frühester Rentenbeginn: Ab 63 Jahren möglich.
- Voraussetzungen: Mindestens 35 Versicherungsjahre (auch „Wartezeit“ genannt).
- Abschläge: Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs wird die Rente um 0,3 % gekürzt.
Rechenbeispiel:
Gehst du zwei Jahre früher in Rente, beträgt der Abschlag 7,2 % (24 Monate x 0,3 %). Das wirkt sich dauerhaft auf die Höhe deiner Rente aus.
Rente für besonders langjährig Versicherte
Wenn du 45 Versicherungsjahre nachweisen kannst, darfst du ohne Abschläge früher in Rente gehen:
- Geboren 1958: Mit 64 Jahren
- Geboren 1960: Mit 64 Jahren und 4 Monaten
- Geboren 1962: Mit 64 Jahren und 8 Monaten
- Ab Jahrgang 1964: Mit 65 Jahren
Rente bei Schwerbehinderung
Für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung gelten ebenfalls spezielle Regelungen:
- Geboren 1958: Mit 64 Jahren
- Geboren 1960: Mit 64 Jahren und 4 Monaten
- Geboren 1962: Mit 64 Jahren und 8 Monaten
- Ab Jahrgang 1964: Mit 65 Jahren
3. Was passiert, wenn du mit 50 Jahren aufhörst zu arbeiten?
Ein Ausstieg aus dem Berufsleben mit 50 Jahren ist eine große Entscheidung und erfordert eine gute finanzielle Planung. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Auswirkungen auf die gesetzliche Rente
- Du sammelst keine weiteren Rentenpunkte mehr an. Das bedeutet, deine zukünftige Rente wird deutlich niedriger ausfallen.
- Die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren muss bereits erfüllt sein, um später überhaupt eine Rente zu erhalten.
- Ein Renteneintritt vor dem 63. Lebensjahr ist nicht möglich, und selbst dann wären hohe Abschläge zu erwarten.
Möglichkeiten zur Überbrückung
- Freiwillige Beiträge: Du kannst weiterhin freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um Rentenansprüche aufrechtzuerhalten.
- Private Altersvorsorge: Deine private Vorsorge, wie Rentenversicherungen oder angesparte Vermögen, kann genutzt werden, um die Zeit bis zur gesetzlichen Rente zu finanzieren.
- Teilzeitarbeit: Eine geringfügige Beschäftigung ermöglicht es dir, weiterhin Beiträge zu zahlen und gleichzeitig Einkünfte zu erzielen.
Rentenabschläge ausgleichen
Ab dem 50. Lebensjahr kannst du Sonderzahlungen in die Rentenkasse leisten, um spätere Abschläge auszugleichen:
- Die Deutsche Rentenversicherung informiert dich auf Antrag über die Höhe der erforderlichen Zahlungen.
- Auch wenn du später doch nicht vorzeitig in Rente gehst, erhöhen diese Sonderzahlungen deine Rente.
4. Erwerbsminderungsrente und Altersrente
Wenn du bereits eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehst, wird diese beim Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch in eine Altersrente umgewandelt.
Automatische Umwandlung
- Die Deutsche Rentenversicherung kümmert sich um die Umstellung, ohne dass du aktiv werden musst.
- Kurz vor dem regulären Rentenalter wirst du schriftlich kontaktiert, um eventuelle offene Fragen zu klären.
- Selbst wenn du nicht reagierst, entsteht keine Zahlungslücke – die Umwandlung erfolgt nach Aktenlage.
Höhe der Altersrente
In den meisten Fällen bleibt die Altersrente mindestens so hoch wie die vorherige Erwerbsminderungsrente. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Altersrente höher ausfallen kann:
- Wenn du während des Bezugs der EM-Rente weiter rentenrechtliche Verdienste hattest (z. B. durch Teilzeitarbeit).
- Durch Verbesserungen bei den sogenannten Zurechnungszeiten, die seit 2018 eingeführt wurden.
Vorzeitiger Wechsel in die Altersrente
- Du kannst dich aktiv für einen vorzeitigen Wechsel in eine Altersrente entscheiden.
- Dies ist jedoch mit Abschlägen verbunden und muss individuell geprüft werden.
5. Flexibler Renteneintritt
Wenn du länger arbeiten möchtest oder flexibel in den Ruhestand gehen willst, bietet die Rentenversicherung dir Möglichkeiten:
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
- Für jeden Monat, den du länger arbeitest, erhöht sich deine Rente um 0,5 %.
- Beispiel: Arbeitest du ein Jahr länger, steigt deine Rente um 6 % (12 Monate x 0,5 %).
Flexirente
- Ab 63 Jahren kannst du eine Teilrente beziehen und in Teilzeit weiterarbeiten.
- Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Du kannst also beliebig viel dazuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird.
Fazit: Wann in Rente gehen?
Die Entscheidung, wann du in Rente gehst, hängt stark von deiner Lebenssituation, deinen finanziellen Möglichkeiten und deinen persönlichen Zielen ab. Ob reguläres Rentenalter, vorzeitiger Ruhestand oder Erwerbsminderungsrente – jede Option bringt Vor- und Nachteile mit sich.
Eine gute Planung und individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen Finanzexperten sind entscheidend, um den besten Weg für deinen Ruhestand zu finden. Plane rechtzeitig und prüfe alle Optionen, um deinen Ruhestand so zu gestalten, wie du es dir wünschst.