Achtung, die im Video beschriebene Lösung funktioniert leider praktisch nicht, weil es keinen Produktanbieter gibt, der solche Beiträge entgegennimmt. Ich bin weiter in Recherche dazu!
Worum geht es?
In diesem Video geht es um die Nachteile des Wohnförderkontos bei der Wohnriester. Leidest auch du an diesen Nachteilen und kannst aktuell nichts dagegen tun? Dann helfe ich dir als unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler in Dortmund eine Lösung für dein Problem zu finden.
Die Wohnriester und das Wohn-Förderkonto
Bei dem Wohnförderkonto handelt es sich um nichts anderes als ein “Steuerschulden-Konto”. Bevor es also zu spät ist, möchte ich euch dringend davon abraten. Für all die, die bereits solch ein Konto abgeschlossen haben, habe ich jetzt die passende Lösung.
Was ist das Wohnförderkonto?
Das Wohnförderkonto wird virtuell gebildet und beinhaltet alles, was du in einem Wohnriester Vertrag z.B. einen Wohnriester Bausparvertrag einzahlst oder in einem Wohnriester Darlehen abzahlst. Dieses wird hinterher aufsummiert und virtuell mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Im Rentenalter entsteht dann eine Steuerschuld, die zu begleichen ist.
Ein Beispiel:
Dein Startjahr ist 2020 und du bist 30 Jahre alt. Du zahlst den maximalen förderfähigen Betrag von 2.100 Euro pro Jahr in dein Wohnförderkonto ein. Im ersten Jahr hättest du dann einen fiktiven Zins von 2 Prozent. 42 Euro werden darauf addiert. Am Ende des Jahres läge dein Wohnförderkonto also bei 2.142 Euro. Im nächsten Jahr kommen dann wieder 2.100 Euro auf dein virtuelles Konto. Darauf wieder die 2 Prozent Zinsen. Der Stand deines Wohnförderkontos steigt auf 4.326 Euro. Das wiederholt sich dann Jahr für Jahr.
Im 67. Lebensjahr würde sich ein Betrag von 120.000 Euro ergeben, den du als Schuldenstand auf diesem virtuellen Konto hättest. Die Summe wird dann in bspw. 18 Raten bis zum 85. Lebensjahr abbezahlt. Pro Jahr wären das dann 6.677 Euro. Mit einem 35-prozentigen Steuersatz ergibt sich dann eine Steuerlast von 2.300 Euro.
Das Problem ist also, dass dein Schuldenstand auf dem Wohnförderkonto jährlich wächst. Durch die Einzahlungen, die du tätigst und auch durch die 2 Prozent, die jedes Jahr draufkommen.
Die Lösung für das Problem
Was kann man gegen den jährlich steigenden Schuldenstand tun? Das ist ganz Situationsabhängig.
Nehmen wir an, du gehst mit 67 Jahren in Rente. Neben einem Darlehen besparst du parallel einen Wohnriester Bausparvertrag. Die Wohnriester Systematik ist ähnlich wie die eines Bauspar-Darlehens. Du baust einen Bausparvertrag auf und bekommst in der Zuteilungsphase dein Darlehen. Dieses zahlst du dann in der Tilgungsphase ab. Wenn du dich jetzt möglicherweise in der Sparphase befindest, hast du die Zuteilung noch nicht bekommen. Somit tilgst du auch noch nicht. In der Sparphase hast du dann ein Vorfinanzierungsdarlehen. Das bedeutet, du hast ein Darlehen mit Zinsen und ohne Tilgung. Denn die Tilgung fließt als Sparbeitrag in den Wohnriester Bausparvertrag ein.
Das Vorfinanzierungsdarlehen
Das Vorfinanzierungsdarlehen hat eine kalkulierte Laufzeit über beispielsweise 10 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums musst du den Wohnriester-Vertrag zuteilungsreif bekommen. Befindest du dich noch in der Sparphase, hast du im Prinzip noch kein Wohnförderkonto. Denn dieses entsteht erst, wenn du das Darlehen in Anspruch nimmst und dann abzahlst.
Das heißt, rückwirkend wird die Einzahlung dann in der Sparphase mit rein gezählt. Aber vorerst handelt es sich erst mal nur um einen Bausparvertrag. Zwar fängt das Wohnförderkonto schon an, sich in dieser Phase zu bilden, doch der Groschen ist deshalb noch nicht gleich in den Brunnen gefallen.
Um dem Wohnförderkonto zu umgehen, könnte man also zum Beginn der Zuteilungsphase beschließen, auf das Bauspar-Darlehen zu verzichten. Dafür müsste dann ein neues Darlehen in Anspruch genommen. Dieses tilgst du dann bis zum 68. Lebensjahr ab. Der Bausparvertrag und das Bausparguthaben werden schließlich nicht im Rahmen von Wohnriester genommen. Somit wird die Darlehenstilgung vorangetrieben. Im Endeffekt hast du also lediglich einen Bausparvertrag, auf den du die Riester-Förderung bekommen hast, ohne ein Bauspar-Darlehen zu nehmen.
Bei diesem Vorgang kommt es jedoch auf deine derzeitige Situation an. Achte also darauf, dass du in der Zuteilungsphase noch genug Zeit für die Tilgung hast.
Das Einkommenssteuergesetzbuch
Um zu verhindern, dass sich das Wohnförderkonto weiter aufbaut, lohnt es sich, einen Blick in das Einkommenssteuergesetzbuch Paragraf 92 a zu werfen.
In diesem Paragrafen geht es um die Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung. Der Paragraf regelt also das ganze Thema der Wohnriester.
„Das Wohnförderkonto ist zu vermindern um Zahlungen des Zulageberechtigten auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag nach § 1 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes bis zum Beginn der Auszahlungsphase zur Minderung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge; der Anbieter, bei dem die Einzahlung erfolgt, hat die Einzahlung der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung mitzuteilen; erfolgt die Einzahlung nicht auf den Altersvorsorgevertrag mit Wohnförderkonto, hat der Zulageberechtigte dem Anbieter, bei dem die Einzahlung erfolgt, die Vertragsdaten des Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto mitzuteilen; diese hat der Anbieter der zentralen Stelle zusätzlich mitzuteilen;“
Kurzgefasst:
Das Wohnförderkonto ist, um Zahlungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zu vermindern. Dabei hat der Zulagenberechtigte dem Anbieter die Vertragsdaten des Altersvorsorgevertrags mit Wohn-Förderkonto mitzuteilen.
Das bedeutet, du zahlst in ein Negativkonto ein, in dem sich das Wohnförderkonto aufbaut. Dieses Konto ist zu vermindern, um einen Betrag, den du in einen anderen zweiten Riester-Vertrag einzahlst. Somit haben wir einmal das Wohnförderkonto, also den Bausparvertrag und einen zweiten Riester-Vertrag, in den du einzahlst. Auf diesen Vertrag bekommst du zwar keine Förderung, doch er sorgt dafür, dass dein Wohnförderkonto nicht weiter anwächst.
Ein Beispiel:
Du zahlst beispielsweise den maximal förderfähigen Betrag von 2.100 Euro jährlich in den Bausparvertrag ein. Zusätzlich zahlst du dann die gleiche Summe im Jahr in einen anderen zweiten Riester-Vertrag ein. Das Wohnförderkonto wächst dadurch nicht mehr um 2.100 Euro an, da sich die Summe durch den Riester-Vertrag aufhebt. Das virtuelle Konto wächst also nur noch um 2 Prozent Zinsen. Somit kannst du dafür sorgen, dass der ursprüngliche Saldo von 120.000 Euro am Ende geringer ausfällt.
Der Riester-Vertrag
Mit dem zweiten Riester-Vertrag baust du ein Kapital auf, welches hinterher als Rente ausgezahlt und natürlich auch versteuert wird. Im Gegensatz zu der Wohn-Riester, handelt sich hierbei um eine Einnahme, die du durch die Rente erhältst. Diese Einnahme bietet dir die Möglichkeit, schließlich deine Steuerlast im 85. Lebensjahr zu begleichen. Der wesentliche Vorteil des zweiten Riester-Vertrags ist jedoch definitiv, dass dadurch das weitere Anwachsen des Wohnförderkontos minimiert wird.
Termin buchen
Falls du zu dem Thema Wohnförderkonto und Wohnriester noch Fragen hast, dann komm gerne auf mich zu und vereinbare einen Termin. Als unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler in Dortmund kann ich dir dabei helfen, den zweiten Riester-Vertrag zu finden, welcher zu dir und deiner Situation passt. Gerne begleite ich dich bei der Umsetzung der Lösungsmöglichkeiten des Wohnförderkontos. Ich freue mich, dich beim nächsten Mal wiederzusehen. Bis dann, der Lehnen.