Beam­ten­ver­sor­gung — Ansprüche und Grundlagen

Beam­ten­ver­sor­gung: Das musst du wissen, um bestens abge­si­chert zu sein

Der Einstieg ins Beam­ten­ver­hältnis bringt viele Vorteile mit sich, darunter eine umfas­sende Versor­gung für dich und deine Familie. Doch gerade zu Beginn deiner Lauf­bahn kann das System der Beam­ten­ver­sor­gung kompli­ziert erscheinen. In diesem Beitrag erkläre ich dir, welche Leis­tungen dir zustehen, wie deine Versor­gung berechnet wird und welche Schritte du jetzt unter­nehmen soll­test, um optimal abge­si­chert zu sein.

Wenn du Fragen hast oder deine indi­vi­du­elle Situa­tion bespre­chen möch­test, sichere dir gerne einen Termin unter https://derlehnen.de/terminbuchung.

Was bedeutet Beamtenversorgung?

Die Beam­ten­ver­sor­gung ist ein zentraler Bestand­teil des Berufs­be­am­ten­tums. Dein Dienst­herr hat eine gesetz­liche Fürsor­ge­pflicht, die dir und deiner Familie eine ange­mes­sene Versor­gung garan­tiert. Dabei geht es nicht nur um deine aktive Dienst­zeit, sondern auch um deine Absi­che­rung im Alter, bei Krank­heit, Unfällen oder im Todesfall.

Ein wich­tiger Unter­schied zu anderen Berufs­gruppen: Bei Beamten gibt es keine „Arbeits­un­fä­hig­keit“. Statt­dessen wirst du bei Krank­heit als „dienst­un­fähig“ einge­stuft. Das bedeutet, dass du weiterhin dein Gehalt erhältst, solange du im Dienst bist – ohne zeit­liche Begren­zung wie bei Angestellten.

Dein Status entscheidet über deine Ansprüche

Als Beamter wirst du in verschie­dene Status­ka­te­go­rien einge­teilt, die deine Versor­gung beeinflussen:

  • Beamte auf Widerruf: Du bist noch in der Ausbil­dung, meist für drei Jahre.
  • Beamte auf Probe: Nach deiner Ausbil­dung folgt eine zwei­jäh­rige Probe­zeit, in der deine Eignung geprüft wird.
  • Beamte auf Lebens­zeit: Nach mindes­tens fünf Jahren Dienst­zeit erreichst du diesen Status und genießt die volle beam­ten­recht­liche Absicherung.

Der Status ist wichtig, da er darüber entscheidet, welche Versor­gungs­an­sprüche du hast. Gerade in der Anfangs­zeit gibt es Versor­gungs­lü­cken, die du durch private Absi­che­rungen schließen kannst.

Wirst du als Beamter auf Widerruf oder auf Probe dienst­un­fähig, hast du in der Regel keinen Anspruch auf ein Ruhe­ge­halt. Statt­dessen kannst du ledig­lich eine Nach­ver­si­che­rung in der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung erwarten, was oft nicht ausreicht, um deinen Lebens­stan­dard zu sichern. Hier ist es beson­ders wichtig, früh­zeitig private Absi­che­rungen wie eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzu­schließen, die speziell auf diese Situa­tion zuge­schnitten ist.

Du bist dir unsi­cher, welcher Status auf dich zutrifft oder welche Leis­tungen du aktuell erhältst? Ich helfe dir gerne weiter! Verein­bare jetzt einen Termin: https://derlehnen.de/terminbuchung.

Wie wird dein Ruhe­ge­halt berechnet?

Dein Ruhe­ge­halt ist einer der wich­tigsten Bestand­teile der Beam­ten­ver­sor­gung. Es setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen, die wir hier genauer erklären:

1. Ruhe­ge­halts­fä­hige Dienstbezüge

Zu den ruhe­ge­halts­fä­higen Dienst­be­zügen gehören:

  • Dein Grund­ge­halt entspre­chend deiner Besoldungsgruppe.
  • Fami­li­en­zu­schläge (z. B. für verhei­ra­tete Beamte oder Beamte mit Kindern).
  • Amts- und Stel­len­zu­lagen, die dauer­haft gewährt werden.

Wichtig: Nicht alle Zulagen sind ruhe­ge­halts­fähig. Schicht­zu­lagen oder Erschwer­nis­zu­lagen beispiels­weise werden bei der Berech­nung nicht berück­sich­tigt. Kläre daher mit deiner Besol­dungs­stelle, welche Bestand­teile deines Gehalts rele­vant sind.

2. Dienst­zeit

Die anre­chen­bare Dienst­zeit umfasst:

  • Deine aktive Zeit als Beamter.
  • Anrech­nungs­zeiten für Ausbil­dung, Studium oder Wehrdienst.
  • Zeiten im Ange­stell­ten­ver­hältnis im öffent­li­chen Dienst, falls du vor deiner Verbe­am­tung als Ange­stellter tätig warst.

Beispiel: Hast du drei Jahre als Lehrer im Ange­stell­ten­ver­hältnis gear­beitet, bevor du verbe­amtet wurdest, zählt diese Zeit eben­falls zur Dienstzeit.

3. Versor­gungs­pro­zent­satz

Pro vollem Dienst­jahr erhöht sich dein Ruhe­ge­halts­an­spruch um 1,79375 %. Maximal kannst du 71,75 % errei­chen, was nach 40 Dienst­jahren der Fall ist. Der Versor­gungs­pro­zent­satz wird mit deinen ruhe­ge­halts­fä­higen Dienst­be­zügen multi­pli­ziert, um dein Ruhe­ge­halt zu ermitteln.

Beispiel:

  • Deine ruhe­ge­halts­fä­higen Dienst­be­züge betragen 4.000 Euro.
  • Du hast 25 Dienst­jahre absol­viert. Dein Versor­gungs­pro­zent­satz liegt bei 44,84 % (25 x 1,79375 %).
  • Dein monat­li­ches Ruhe­ge­halt beträgt somit 1.793,60 Euro.

4. Einbau­f­aktor

Ein gesetz­lich fest­ge­legter Einbau­f­aktor von 0,9901 wird in die Berech­nung einbe­zogen. Dieser dient dazu, Sonder­zah­lungen wie das frühere Weih­nachts­geld in die laufenden Bezüge zu integrieren.

5. Zurech­nungs­zeiten

Falls du vorzeitig dienst­un­fähig wirst, werden dir soge­nannte Zurech­nungs­zeiten gutge­schrieben. Das bedeutet, dass dir fiktive Dienst­jahre bis zu einem bestimmten Alter ange­rechnet werden, um dein Ruhe­ge­halt zu erhöhen.

Beispiel: Du wirst mit 40 Jahren dienst­un­fähig und hast bisher 15 Jahre Dienst­zeit. Bis zu deinem 60. Lebens­jahr werden dir zwei Drittel der verblei­benden 20 Jahre (also 13,33 Jahre) ange­rechnet. Deine berech­nete Dienst­zeit liegt dann bei 28,33 Jahren.

Versor­gung bei Krank­heit und Unfällen

Dein Dienst­herr sichert dich nicht nur im Alter, sondern auch bei Krank­heit und Unfällen umfas­send ab. Dabei unter­scheidet man:

  • Dienst­un­fall: Ein plötz­li­ches Ereignis während der Dienst­aus­übung oder auf dem Weg zur Arbeit.
  • Dienst­be­schä­di­gung: Gesund­heit­liche Beein­träch­ti­gungen, die durch dienst­liche Bedin­gungen verur­sacht werden (z. B. post­trau­ma­ti­sche Belastungsstörungen).

Bei Unfällen erhältst du Leis­tungen wie:

  • Einma­lige Unfallentschädigung,
  • Heil­ver­fahren (z. B. Prothesen),
  • Unfall­ru­he­ge­halt bei dauer­haften Schäden,
  • Witwen- und Waisen­renten im Todesfall.

Du fragst dich, ob dein aktu­eller Schutz ausrei­chend ist? Lass uns das gemeinsam klären. Buche hier deinen Termin: https://derlehnen.de/terminbuchung.

Hinter­blie­be­nen­ver­sor­gung: Was passiert im Todesfall?

Deine Familie ist auch im Todes­fall durch den Dienst­herrn abge­si­chert. Zu den Leis­tungen gehören:

  • Witwen- und Witwer­rente: Sie beträgt 55 % deines Ruhe­ge­halts. Unter bestimmten Voraus­set­zungen können jedoch Abschläge erfolgen.
  • Waisen­geld: Halb­waisen erhalten 12 %, Voll­waisen 20 % deines Ruhegehalts.
  • Ster­be­geld: Das entspricht dem Zwei­fa­chen deiner letzten monat­li­chen Bezüge.

Es lohnt sich, auch hier recht­zeitig Vorsorge zu treffen, um Versor­gungs­lü­cken zu vermeiden.

Warum du jetzt handeln solltest

Gerade als ange­hender oder frischer Beamter ist es wichtig, deine Versor­gungs­si­tua­tion zu verstehen und mögliche Lücken früh­zeitig zu schließen. Eine private Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder zusätz­liche Vorsor­ge­maß­nahmen können in vielen Fällen sinn­voll sein.

Ich unter­stütze dich dabei, den opti­malen Schutz für dich und deine Familie zu finden. Buche jetzt deinen Termin und lass uns gemeinsam an deiner sicheren Zukunft arbeiten: https://derlehnen.de/terminbuchung.

Mit dem rich­tigen Wissen und einer gezielten Planung kannst du deine Beam­ten­ver­sor­gung optimal nutzen und dich entspannt auf deine beruf­liche Zukunft konzen­trieren. Nutze die Chance, deine Versor­gung indi­vi­duell abzu­stimmen – ich stehe dir gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.