Eine Information, die wichtig für Dich werden kann.
Es ist schnell passiert: Du stößt beim Frühjahrsputz mit dem Besen unglücklich gegen die Fensterscheibe und diese reißt; oder Du läufst mit dem Tablett gegen die Balkontür oder die Glastür zum Wohnzimmer. Welche Versicherung zahlt dann eigentlich?
Hier das passende Youtube Video dazu:

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Haftpflicht Glasschaden Mietwohnung – zahlt die Versicherung oder nicht?
Ein Moment der Unachtsamkeit reicht: Du läufst mit einem Tablett durch deine Mietwohnung – und klirr, ein Riss zieht sich durch die Glastür zur Terrasse. Die erste Reaktion vieler Mieter: „Kein Problem, ich hab ja eine Haftpflichtversicherung.“
Doch genau hier wird’s heikel. Denn ob bei einem Glasschaden in der Mietwohnung die Haftpflicht zahlt, hängt stark von den Versicherungsbedingungen ab. Und diese unterscheiden sich teils deutlich.
Mietsachschäden – was zählt dazu?
In einer Mietwohnung gehört vieles dem Vermieter – also auch Türen, Fenster oder Glaselemente. Wenn du daran etwas kaputt machst, spricht man von einem Mietsachschaden.
Viele Haftpflichtversicherungen decken solche Schäden grundsätzlich ab. Aber: Nicht jeder Glasschaden ist automatisch versichert.
Der entscheidende Ausschluss: „Anders versicherbare Schäden“
In vielen älteren oder günstig kalkulierten Haftpflichttarifen findet sich eine Regelung wie diese:
„Nicht versichert sind Schäden, für die eine andere Versicherung hätte abgeschlossen werden können.“
Das bedeutet: Wenn du z. B. durch eine Hausratversicherung mit Glasbaustein den Schaden hättest absichern können – auch wenn du das nicht getan hast – sagt die Haftpflichtversicherung: „Nicht unser Problem.“
Es geht also nicht darum, dass eine andere vorhandene Versicherung zuerst leisten müsste. Sondern darum, dass der Schaden gar nicht unter den Schutz der Haftpflicht fällt, wenn er üblicherweise anders versichert wird.

Gute Bedingungen – klarer Vorteil
Moderne, leistungsstarke Tarife verzichten auf diesen Ausschluss oder schränken ihn deutlich ein. Dort ist geregelt, dass auch dann geleistet wird, wenn der Schaden theoretisch auch anderweitig versichert hätte sein können.
Fazit: Ob deine Haftpflicht bei einem Glasschaden in der Mietwohnung zahlt, hängt maßgeblich davon ab, wie dein Vertrag formuliert ist. Und da gibt es große Unterschiede.
Beispiel für solche Glasschäden
Ein Mandant läuft mit einem Serviertablett gegen eine Terrassentür. Ergebnis: Ein meterlanger Riss – Austausch nur mit Spezialkran über das Dach möglich. Kosten: mehrere Tausend Euro.
Seine Erwartung: Die Haftpflichtversicherung springt ein. Die Realität: Leistung wurde abgelehnt, weil er keine Glasversicherung in der Hausrat hatte – und die Haftpflicht laut Bedingungen dafür nicht aufkommen muss.
So schützt du dich richtig
Wenn du zur Miete wohnst, solltest du zwei Dinge prüfen:
- Ist deine Haftpflichtversicherung gut genug?
→ Enthält sie den Ausschluss für „anders versicherbare“ Schäden? - Hast du in der Hausratversicherung einen Glasbaustein enthalten?
→ Dieser deckt u. a. Fenster, Türen, Ceranfelder und Glasmöbel ab.
Gerade bei modernen Wohnungen mit großen Fensterflächen kann ein Glasschaden schnell teuer werden – ein Blick in den Vertrag lohnt sich.
Warum gute Beratung wichtig ist
Diese Details findest du nicht in der Werbung, sondern nur im Kleingedruckten. Als unabhängiger Makler prüfe ich solche Bedingungen regelmäßig – und zeige dir, worauf du achten solltest.
Wenn du unsicher bist, ob deine Haftpflicht bei Glasschäden in der Mietwohnung ausreicht, geht es dir vielleicht auch in anderen Verträgen so.
Wenn du eine ganzheitliche Beratung für deine Versicherungen suchst und zu meiner Zielgruppe gehörst, vereinbare gern einen Termin zum Kennenlernen mit mir:
Kurz & knapp:
- Zahlt die Haftpflicht bei Glasschäden in Mietwohnungen?
✅ Ja, wenn der Vertrag den Schaden eindeutig abdeckt
❌ Nein, wenn er ausschließt, was über andere Versicherungen (z. B. Glasbaustein im Hausrat) versicherbar wäre
Empfehlung: Lass deine Verträge regelmäßig prüfen – gerade ältere Policen enthalten oft problematische Ausschlüsse.