Glas­schaden in der Miet­woh­nung — zahlt die Haftpflichtversicherung?

Eine Infor­ma­tion, die wichtig für Dich werden kann.

Es ist schnell passiert: Du stößt beim Früh­jahrs­putz mit dem Besen unglück­lich gegen die Fens­ter­scheibe und diese reißt; oder Du läufst mit dem Tablett gegen die Balkontür oder die Glastür zum Wohn­zimmer. Welche Versi­che­rung zahlt dann eigentlich?

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Haft­pflicht Glas­schaden Miet­woh­nung – zahlt die Versi­che­rung oder nicht?

Ein Moment der Unacht­sam­keit reicht: Du läufst mit einem Tablett durch deine Miet­woh­nung – und klirr, ein Riss zieht sich durch die Glastür zur Terrasse. Die erste Reak­tion vieler Mieter: „Kein Problem, ich hab ja eine Haftpflichtversicherung.“

Doch genau hier wird’s heikel. Denn ob bei einem Glas­schaden in der Miet­woh­nung die Haft­pflicht zahlt, hängt stark von den Versi­che­rungs­be­din­gungen ab. Und diese unter­scheiden sich teils deutlich.

Miet­sach­schäden – was zählt dazu?

In einer Miet­woh­nung gehört vieles dem Vermieter – also auch Türen, Fenster oder Glas­ele­mente. Wenn du daran etwas kaputt machst, spricht man von einem Miet­sach­schaden.

Viele Haft­pflicht­ver­si­che­rungen decken solche Schäden grund­sätz­lich ab. Aber: Nicht jeder Glas­schaden ist auto­ma­tisch versichert.

Der entschei­dende Ausschluss: „Anders versi­cher­bare Schäden“

In vielen älteren oder günstig kalku­lierten Haft­pflicht­ta­rifen findet sich eine Rege­lung wie diese:

Nicht versi­chert sind Schäden, für die eine andere Versi­che­rung hätte abge­schlossen werden können.“

Das bedeutet: Wenn du z. B. durch eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit Glas­bau­stein den Schaden hättest absi­chern können – auch wenn du das nicht getan hast – sagt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung: „Nicht unser Problem.“

Es geht also nicht darum, dass eine andere vorhan­dene Versi­che­rung zuerst leisten müsste. Sondern darum, dass der Schaden gar nicht unter den Schutz der Haft­pflicht fällt, wenn er übli­cher­weise anders versi­chert wird.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer Privathaftpflichtversicherung
Auszug aus den Versi­che­rungs­be­din­gungen einer Privathaftpflichtversicherung

Gute Bedin­gungen – klarer Vorteil

Moderne, leis­tungs­starke Tarife verzichten auf diesen Ausschluss oder schränken ihn deut­lich ein. Dort ist gere­gelt, dass auch dann geleistet wird, wenn der Schaden theo­re­tisch auch ander­weitig versi­chert hätte sein können.

Fazit: Ob deine Haft­pflicht bei einem Glas­schaden in der Miet­woh­nung zahlt, hängt maßgeb­lich davon ab, wie dein Vertrag formu­liert ist. Und da gibt es große Unterschiede.

Beispiel für solche Glasschäden

Ein Mandant läuft mit einem Servier­ta­blett gegen eine Terras­sentür. Ergebnis: Ein meter­langer Riss – Austausch nur mit Spezi­al­kran über das Dach möglich. Kosten: mehrere Tausend Euro.

Seine Erwar­tung: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung springt ein. Die Realität: Leis­tung wurde abge­lehnt, weil er keine Glas­ver­si­che­rung in der Hausrat hatte – und die Haft­pflicht laut Bedin­gungen dafür nicht aufkommen muss.

So schützt du dich richtig

Wenn du zur Miete wohnst, soll­test du zwei Dinge prüfen:

  • Ist deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung gut genug?
    → Enthält sie den Ausschluss für „anders versi­cher­bare“ Schäden?
  • Hast du in der Haus­rat­ver­si­che­rung einen Glas­bau­stein enthalten?
    → Dieser deckt u. a. Fenster, Türen, Ceran­felder und Glas­möbel ab.

Gerade bei modernen Wohnungen mit großen Fens­ter­flä­chen kann ein Glas­schaden schnell teuer werden – ein Blick in den Vertrag lohnt sich.

Warum gute Bera­tung wichtig ist

Diese Details findest du nicht in der Werbung, sondern nur im Klein­ge­druckten. Als unab­hän­giger Makler prüfe ich solche Bedin­gungen regel­mäßig – und zeige dir, worauf du achten solltest.

Wenn du unsi­cher bist, ob deine Haft­pflicht bei Glas­schäden in der Miet­woh­nung ausreicht, geht es dir viel­leicht auch in anderen Verträgen so.
Wenn du eine ganz­heit­liche Bera­tung für deine Versi­che­rungen suchst und zu meiner Ziel­gruppe gehörst, verein­bare gern einen Termin zum Kennen­lernen mit mir:

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Kurz & knapp:

  • Zahlt die Haft­pflicht bei Glas­schäden in Miet­woh­nungen?
    ✅ Ja, wenn der Vertrag den Schaden eindeutig abdeckt
    ❌ Nein, wenn er ausschließt, was über andere Versi­che­rungen (z. B. Glas­bau­stein im Hausrat) versi­cherbar wäre

Empfeh­lung: Lass deine Verträge regel­mäßig prüfen – gerade ältere Policen enthalten oft proble­ma­ti­sche Ausschlüsse.

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Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.